Seit kurzem hat die Gaißau Hintersee Bergbahnen GmbH laut Firmenbuch keine Geschäftsführerin mehr. Die bisherige Chefin, übernahm ihre Funktion gerade erst im April von ihrem Ex-Lebensgefährten Bernhard Eibl junior. Nun ist sie aber nur mehr Prokuristin der Gesellschaft und ohne Geschäftsführer kann die Seilbahnbehörde des Landes das laufende Abbruchverfahren für die Lifte nicht fortführen.

Landesgericht muss Notgeschäftsführer einsetzen
Daher wurde das Landesgericht von der Behörde nun beauftragt, nach Paragraf 15a Absatz 1 des GmbH-Gesetzes einen Notgeschäftsführer einzusetzen. Bis der allerdings bestellt ist, steht das Abbruchverfahren, heißt es aus dem Büro von Verkehrslandesrat Stefan Schnöll (ÖVP).
Auch Lohnauszahlungen sollen noch offen sein
Offen ist auch noch, wie es mit den Forderungen wegen ausstehender Löhne ehemaliger Mitarbeiter der Liftgesellschaft und den offenen Pachtzahlungen weitergeht. Hier drohen gleich mehrere Klagen und dazu kommen die Abbruchkosten für den Lift von rund einer Million Euro. Am Ende könnte der Gaissau Hintersee Bergbahnen GmbH doch ein Konkursverfahren drohen.