Chronik

Polizisten zu bestechen versucht: Bedingte Haft

Ein Autolenker ist am Mittwoch am Salzburger Landesgericht wegen versuchter Beamtenbestechung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er soll Polizisten sein Bargeld angeboten haben, damit sie ihn nicht anzeigen.

Der 26-jährige soll nach dem Urteil neben der Haft auf Bewährung auch 480 Euro Geldstrafe an die Staatskasse zahlen.

Seit sieben Jahren kein Führerschein

Der Bosnier soll den Polizisten bei der Kontrolle angeboten haben, er würde ihnen – wörtlich – „jeden Betrag“ zahlen. Und niemand würde davon erfahren, wenn sie ihn nicht anzeigen. Er hatte nämlich nicht nur am Steuer telefoniert. Das hätte 50 Euro gekostet. Zudem soll der Mann seit sieben Jahren keinen Führerschein mehr besitzen. Und diese Anzeige wegen Fahrens ohne Schein hätte die Chance, ihn wiederzubekommen, erheblich verringert.

Strafverschärfende Umstände

Deshalb wurde der 26-Jährige am Mittwoch zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt worden – wegen versuchter Anstiftung zum Amtsmissbrauch und versuchter Bestechung. Die zwei betreffenden Polizisten lehnten sein Angebot damals ab.

Recht kleinlaut zeigte sich der Angeklagteam Mittwoch vor Gericht. Wie kommt man überhaupt auf eine solche Idee wie bei dieser Straftat? Sein Verteidiger Kurt Jelinek betonte, dass es keine gute Idee sei: „Es ist altersbedingt, mein Mandant ist sehr jung. Vielleicht unbedacht. Er hat nicht einmal ansatzweise gewusst, dass da eine Mindeststrafe von sechs Monaten drauf steht.“

Beschuldigter geht in Berufung

Die Richterin sagte, die Sache sei kein Kavaliersdelikt. Das Urteil von sieben Monaten Haft auf Bewährung plus 480 Euro Geldstrafe ist dem Bosnier zu streng. Er geht in Berufung. Der Urteilsspruch ist damit nicht rechtskräftig.