SALZBURG: FRAU WEGEN VORWURF DES VERSUCHTEN MORDES IN SALZBURG VOR GERICHT
APA/Vera Reiter
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Gericht

Mordversuch: Lange Haft für Messerstecherin

Eine 37-Jährige ist Dienstag beim Landesgericht Salzburg wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt worden – nicht rechtskräftig. Sie soll 2021 ihrem Lebensgefährten in Hallein (Tennengau) mit einem Küchenmesser in Brust und den Oberarm gestochen haben. Er wurde lebensgefährlich verletzt.

Die Frau sagte vor Gericht, sie habe den Mann bei der Tat am 30. Oktober 2021 weder töten noch verletzen wollen. Die Geschworenen haben die Frage nach einem versuchten Mord einstimmig mit „Ja“ beantwortet. Weder der Verteidiger noch der Staatsanwalt gaben eine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Laut Staatsanwalt kam es im Vorfeld der Tat zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung. Dann habe die Angeklagte aus der Küche ein Messer mit einer Klingenlänge von 20 Zentimetern geholt und ihrem damaligen Lebensgefährten zwei Stichwunden zugefügt. Beim ersten Stich sei die linke Brusthöhle des Opfers geöffnet worden. „Die Verletzung ist mit einer Lebensgefahr verbunden gewesen“, so der Ankläger. Zur Tatzeit habe die alkoholabhängige Frau 1,56 Promille Alkohol im Blut aufgewiesen. Einem Gerichtsgutachten zufolge war sie zurechnungsfähig.

Fast 1,6 Promille

Die gebürtige Oberösterreicherin schilderte am Dienstag teils mit Tränen in den Augen, dass sie immer noch um den Tod ihres im Sommer 2020 verstorbenen Verlobten getrauert und Alkohol getrunken habe, damit sie sich gleichgültig fühle. Am 30. Oktober habe sie Wodka mit Orangensaft getrunken, obwohl ihr neuer Freund, den sie im Internet kennengelernt hatte, ihr dabei helfen habe wollen, dass sie vom Alkohol wegkomme. „Er war ein sehr netter Mann.“

Der Anklage zufolge entfachte ein Streit um das Thema Alkohol, die Frau habe ausziehen wollen. Doch ihr Freund habe sie aufgehalten. Da habe sie das Messer in die Hand genommen, um ihm Angst zu machen: „Ich wollte, dass der Streit aufhört. Mein Kopf war einfach leer.“ Er habe ihr das Messer wegnehmen wollen, bei dem Gerangel sei es zu den Stichwunden gekommen.

Opfer sieht die Tat völlig anders

Sie habe aber keine Vorwärtsbewegung mit dem Messer in Richtung ihres Freundes gemacht, antwortete sie dem beisitzenden Richter, der sie damit konfrontiert hatte, dass der Stoß wohl heftig gewesen sein musste, da die Klinge zunächst drei Kleidungsschichten des Opfers durchstochen und dann in den Brustkorb mehrere Zentimeter eingedrungen war.

Ihr Freund hatte allerdings ausgesagt, dass die zwei Messerstiche schnell hintereinander erfolgt seien. Die Frau habe mit voller Wucht gegen den Oberkörper gestochen, das Messer wieder herausgezogen und anschließend in den linken Oberarm gestochen.

Der Verteidiger sagte in seinem Eingangsplädoyer, dass sich die 37-Jährige zum Vorwurf des versuchten Mordes nicht schuldig bekenne. Sie bedaure ihre Handlungen zutiefst. Sie habe damals nicht darüber nachgedacht, dass eine schwere Verletzung auftreten könne, an welcher der Mann sterben könne.

Zusätzlicher Vorwurf der Verleumdung

Der Staatsanwalt dehnte während der Verhandlung die Anklage wegen Verleumdung aus. Die Beschuldigte soll im Gefängnis in einem Brief an die Haft- und Rechtsschutzrichterin sowie bei der polizeilichen Einvernahme den Vorwurf der Vergewaltigung gegen ihren Lebensgefährten erhoben haben. Dienstag erklärte die Frau, dass dieser Vorwurf nicht stimme. Sie sei von einer Zellengenossin unter Druck gesetzt worden, diese Anschuldigungen zu erheben.

Von insgesamt 3.641,44 Euro, die der Privatbeteiligtenvertreter für die erlittenen körperlichen und seelischen Schmerzen sowie für den Selbstbehalt für den einwöchigen Krankenhausaufenthalt des Opfers forderte, hat der Verteidiger 1.641,44 Euro anerkannt.