Zelle Gefängnis
Iurii Gagarin – stock.adobe.com
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Gericht

Haftstrafe nach Raubüberfall auf Taxlerin

Ein 22-jähriger Iraker ist Montag wegen eines Raubüberfalls auf eine Taxilenkerin in der Stadt Salzburg zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden – nicht rechtskräftig. Er bedrohte und beraubte die Frau nahe des Hauptbahnhofes mit einem Messer, als sie den Fuhrlohn kassieren wollte.

Der junge Mann entriss der Taxifahrerin die Brieftasche und flüchtete laut Ermittlern mit 220 Euro Bargeld und Taxigutscheinen im Wert von 120 Euro.

Schon früher wegen Raubes in Haft

Der einschlägig Vorbestrafte zeigte sich vor dem Schöffensenat am Landesgericht Salzburg nicht geständig, nahm aber das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Der Iraker war bereits im Mai 2020 wegen Raubes verurteilt und sechs Monate vor dem Überfall auf die 53-jährige Taxifahrerin bedingt aus der Haft entlassen worden.

An die Tat im Oktober könne er sich nicht mehr erinnern, weil er sich in einem Zustand voller Berauschung befunden habe, sagte der Beschuldigte vor Gericht.

Vielerlei Beweise

Laut einem Gerichtsgutachten war der 22-Jährige zur Tatzeit aber zurechnungsfähig. Er wurde vier Tage nach dem Überfall nach Auswertung von Spuren und Videoaufnahmen in Salzburg festgenommen. Beamte fanden bei ihm auch Kleidungsstücke, die der Täter bei dem Überfall getragen hatte. Das Opfer war am Körper nicht verletzt worden.

Der Strafrahmen in solchen Fällen reicht laut Gesetz von einem Jahr bis zu 15 Jahren Haft.