Beim Start des Gesprächs soll die unbekannte Dame bereits nackt gewesen sein. Nach Abschluss sexueller Handlungen soll sie von dem Mann 600 Euro gefordert haben. Andernfalls würde sie das Video der Familie des Salzburgers zuschicken. Der neueste Fachbegriff von Ermittlern für diese missglückte Art von Lustgewinn ist „Sextortion“.
Video trudelte rasch ein
Der Tennengauer erstattete Anzeige, während das Video schon einem Familienmitglied via E-Mail zugestellt wurde. Die Ermittlungen laufen.
Unklar ist, wie die Frau an die persönlichen Daten des Gesprächspartners kam. Die Polizei warnt dringend vor solchen Erpressungsfallen.
Praktische Tipps
der polizeilichen Sextortion- und Kriminalprävention:
• Wählen Sie sichere Privatsphäre-Einstellungen in sozialen Netzwerken. Je weniger von Ihrem Profil öffentlich einsehbar ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, in das Visier von Sextortion-Erpressern zu geraten.
• Brechen Sie sofort jeglichen Kontakt mit Erpressern ab und blockieren Sie diese. Melden Sie Fake-Accounts den Seitenbetreibern.
• Gehen Sie nicht auf Forderungen ein und überweisen Sie kein Geld. Das Bezahlen schützt nicht vor Veröffentlichungen. Oft fordern Täter oder Täterinnen nach der ersten Überweisung noch mehr Geld.
• Sichern Sie Beweismittel: Screenshots des Accounts, Chat-Protokoll und E-Mail-Verkehr.
• Erstatten Sie Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle.