Seit 1. April gilt für Zahnärzte und ihre Mitarbeiter dieselbe Corona-Testregel wie für alle anderen auch: Sie bekommen fünf PCR-Tests und fünf Antigen-Selbsttest kostenlos pro Monat zur Verfügung gestellt. Das sei viel zu wenig, um eine sichere Behandlung in den Praxen zu gewährleisten, betont die Zahnärztekammer. Der Salzburger Kammerpräsident Martin Hönlinger und seine Kollegen in vier weiteren Bundesländern fordern deshalb unbegrenzt Gratis-PCR-Tests für die Zahnmediziner und ihre Mitarbeiter. „Wir sitzen 30 Zentimeter vor der Übertragungsquelle entfernt und müssen oft ein bis zwei Stunden so arbeiten. Daher ist die Übertragungsgefahr für unsere Personal aber auch die Patienten sehr hoch“, so Hönlinger.
Bisher täglicher PCR-Test
Bisher seien in Zahnarzt-Praxen tägliche PCR-Tests für alle Mitarbeiter üblich gewesen, ergänzt der Kammerpräsident. Patienten werden gebeten, einen Test vorzulegen – Pflicht sei der aber nicht, sagt Hönlinger: „Wir dürfen eigentlich von unseren Patienten keinen Test verlangen. Daher wäre es für uns die einzige Alternative, wenn es die Tests für unsere Berufsgruppe nicht mehr gibt, dass man sich überlegt, diese Tests von den Patienten einzufordern, bevor sie zum Zahnarzt kommen.“ Damit solle die Sicherheit von Personal und Patienten möglichst gewährleistet werden, so der Kammerpräsident.
Gesundheitsministerium: Zahnärzte „nicht vulnerables Setting“
Beim Gesundheitsministerium blitzen die Zahnärzte heute mit ihrer Forderung nach unbegrenzten Tests ab: „Der niedergelassene Bereich wurde im Rahmen der Teststrategie nicht als vulnerables Setting definiert. Eine Anpassung ist nicht geplant", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme vom Ministerium auf ORF-Anfrage. Vulnerable Settings“ seien Krankenhäuser oder Pflegeheime, wo sich schutzbedürftige Personen langfristig aufhalten. Das treffe auf Zahnarztpraxen nicht zu.