Konkret geht es hierbei um Flüchtlinge, die zwar in der Ukraine gelebt, dafür aber keine Aufenthaltsberechtigung hatten, sprich sie besitzen weder einen Pass, noch einen positiven Asylbescheid. Privatpersonen, die Menschen mit dem Auto aus der Ukraine nach Salzburg bringen, auf die das zutrifft, könnten deshalb wegen Schlepperei angezeigt werden.
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl empfiehlt daher, an der Grenze zum Schengenraum bei den Beamten nachzufragen. Diese können nämlich den fremdenrechtlichen Status der Geflüchteten überprüfen.
Registrierung in Österreich verpflichtend
Menschen mit ukrainischem Pass oder der erwähnten Aufenthaltsberechtigung für die Ukraine dürfen nach Österreich einreisen. Die Geflüchteten müssen sich aber in jedem Fall fremdenrechtlich registrieren lassen.
Wenn man unbegleitete Minderjährige aus der Ukraine nach Österreich bringen will, muss man bestimmte Dokumente vorweisen können. Laut dem Bundesamt muss man diese zuerst bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat beantragen.