Ein Jahr Haft, allerdings ausgesetzt zur Bewährung plus einer unbedingte Geldstrafe von knapp 10.000 Euro lautet das rechtskräftige Urteil für den 25 Jahre alten Flachgauer Täter. Sein Opfer, eine Bekannte seit Kindertagen, hat seit der Attacke auf dem verletzten Auge weniger als zehn Prozent Sehkraft und kann nur mehr hell und dunkel unterscheiden.
Das alles sind Folgen des gutgemeinten Eingreifens der 29-Jährigen. Sie war im Sommer 2021 in Hof (Flachgau) im Streit eines befreundeten und zu diesem Zeitpunkt offenbar betrunkenen Paares dazwischengegangen. Im Streit attackierte der Mann des Paares absichtlich auch die Streitschlichterin und traf sie am Auge.
Opfer im räumlichen Sehen jetzt stark eingeschränkt
Eine Absicht hatte der 25-Jährige zwar bis zuletzt abgestritten, doch das Gericht glaubte ihm nicht. Das Opfer darf nach mehreren Operationen jetzt zwar etwa wieder Autofahren, ist im räumlichen Sehen jedoch eingeschränkt.
Diese absichtliche Körperverletzung mit Dauerfolgen dürfte für den Täter noch teuer werden. Die private Haftpflichtversicherung des Mannes wird vermutlich nämlich aussteigen – somit müsste der Flachgauer alle Folgekosten des Opfers selbst bezahlen.