Da es keine bundesweit einheitliche Lösung gibt, muss jedes Bundesland für sich eine eigene Einmeldeplattform für Impfbefreiungsanträge anbieten. Die des Landes Salzburg ist seit Montag hier online abrufbar.
Verschiedene Ausnahmegründe
Seit Anfang Februar gilt in Österreich ja eine allgemeine CoV-Impfpflicht ab 18 Jahren. Manche sind von dieser Pflicht aber ausgenommen. Wer etwa chronisch krank, allergisch gegen Inhaltsstoffe der Coronavirus-Impfung oder schwanger ist, kann Befreiungsgründe geltend machen. Die Ausnahme von der Impfpflicht gilt jeweils bis zum Ablauf des Folgemonats nach Wegfall des Ausnahmegrundes, wie etwa der Geburt eines Kindes oder der Genesung von einer Erkrankung.
Epidemieärzte beurteilen Impfunfähigkeit
Betroffene Salzburger können das Formular für eine Impfbefreiung online ausfüllen. „Entsprechende Befunde müssten beigelegt werden. Die individuelle, medizinische Beurteilung, ob diese Ausnahme genehmigt wird, liegt bei den Epidemieärzten. Die Antragsteller werden aktiv benachrichtigt“, heißt es am Montag vom Land Salzburg.
Informationen zu Ausnahmegründen auch online
Fragen zur Befreiung von der Impfpflicht können an die Hotline der AGES unter 0800 555 621 (täglich rund um die Uhr erreichbar) gestellt werden. Auf den Websites des Landes Salzburg und des Gesundheitsministeriums stehen ebenfalls Informationen zur Verfügung.