Die Grundverkehrskommission des  Bezirks  Zell am See (Pinzgau) prüft nun einen 26 Jahre alten Grundstücksverkauf. Der soll laut Hinterbliebenen des Verkäufers rechtlich nicht korrekt über die Bühne gegangen sein. Es geht um Wiesen eines Bauern in Hollersbach (Pinzgau), auf der heute Zweitwohnsitze entstehen.
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SPÖ: „Reform des Grundverkehrsgesetzes überflüssig“

Statt das Grundverkehrsgesetz zu ändern, sollten die Behörden die bestehenden Regeln für landwirtschaftliche Grundverkäufe endlich vollziehen. Das fordert jetzt die Salzburger SPÖ. Denn wie der RH-Bericht zeige, seien bestehende Gesetzesbestimmungen einfach nicht umgesetzt worden.

„Bauernland in Bauernhand“ – dieser Grundsatz des Salzburger Grundverkehrsgesetzes werde in der Praxis nur unvollständig vollzogen. Das kritisiert nach dem Landesrechnungshof jetzt auch die Salzburger SPÖ. Im unveröffentlichten Rechnungshofs-Rohbericht über die landwirtschaftlichen Grundverkäufe im Pinzgau wird ja die Arbeit der Grundverkehrskommission in diesem Bezirk bemängelt.

Die Kommissionsentscheidungen seien über weite Strecken nicht nachvollziehbar und entsprechen damit nicht dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit, schreiben die Prüfer.

Argarlandesrat Josef Schwaiger (ÖVP) hat deshalb schon eine Reform des Grundverkehrsgesetzes angekündigt. Doch für die SPÖ-Landtagsabgeordnete Karin Dollinger ist das ein Ablenkungsmanöver. Das Problem sei nicht der Gesetzestext.

„Änderung nützt nichts, wenn Vollzug nicht passt“

„Eine Änderung im Gesetz wird nichts nützen, solange der Vollzug nicht passt. Denn dann kann ich in ein Gesetz hineinschreiben, was ich will, wenn es nicht vollzogen wird. Genau so dürfte es hier sein. Der Rechnungshof arbeitet das jetzt gerade systematisch auf. Es dürfte hunderte Fälle geben, bei denen irgendwelche Dinge passiert sind, die so nicht hätten passieren dürfen. Das ergibt in Summe sehr viele Flächen die in die falschen Hände gekommen sind und jetzt nicht so genutzt werden, wie es ursprünglich hätte sein sollen“, so Dollinger.

Für die Landtagsabgeordnete braucht es jetzt vor allem einheitliche Richtlinien des Landes Salzburg für alle Bezirks-Grundverkehrskommissionen, damit die Entscheidungen einheitlicher und nachvollziehbar sind.