Hintergrund der Suspendierung seien Nazi-Lieder, Porno-Dateien und Geheimakten über Gemeindebedienstete, die auf dem Computer des Spitzenbeamten gespeichert sein sollen, wie es heißt. Es bestehe der „ausreichend begründete Verdacht“, dass der Halleiner Stadtamtsdirektor die sechs in einem Amtsbericht aufgelisteten „Dienstpflichtverletzungen schuldhaft begangen“ habe. Das steht nun in der mehr als 40 Seiten dicken Urteilsbegründung des Landesverwaltungsgerichtes. Unter anderem soll der Mann unerlaubt auch Akten mit personenbezogenen Daten von 99 Gemeindebediensteten angelegt haben.
Disziplinarbehörde fällt endgültigen Beschluss
Insgesamt gehe es nicht um „Bagatelldelikte“. Die Vorgänge seien geeignet, das Ansehen der Stadtgemeinde Hallein zu gefährden. Gründe für eine Aufhebung der Suspendierung lägen nicht vor, heißt es im Urteil. Zudem sei eine Suspendierung im Disziplinarrecht der Beamten eine „sichernde Maßnahme“. Das bedeutet, es muss dabei noch nicht nachgewiesen sein, dass der Stadtamtsdirektor die Dienstpflichtverletzungen tatsächlich begangen hat.
Diese Aufgabe kommt nun der Disziplinarbehörde zu. Vom Ausgang dieses Verfahrens hängt dann letztlich auch die berufliche Zukunft des Spitzenbeamten ab.