Das Urteil gegen den Ex-Rektor ist im Oktober 2019 vom deutschen Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt und rechtskräftig geworden. Zu den sexuellen Übergriffen auf eine Sängerin war es vor einigen Jahren in München gekommen. Mauser führte 2003 bis 2014 die Münchner Musikhochschule, danach war er bis Juni 2016 Rektor des Mozarteums in Salzburg. Er besitzt neben der deutschen auch die österreichische Staatsangehörigkeit.
Hätte Haft bereits vor zwei Jahren antreten sollen
Nachdem das Urteil rechtskräftig wurde, hätte der Verurteilte seine Haftstrafe im Jänner 2020 in der bayerischen Justizvollzugsanstalt Landsberg antreten sollen, beantragte aber die Vollstreckung in Österreich. Den Anträgen wurde stattgegeben. Eine Richterin des Landesgerichts Salzburg ordnete im April 2020 an, dass der Verurteilte seine Haft in Österreich zu verbüßen habe. Die Aufforderung zum Strafantritt wurde ihm im Juni 2020 zugestellt. Demnach hätte er sich bis Ende Juli in der Salzburger Justizanstalt in Puch-Urstein (Tennengau) einfinden müssen. Im Juli brachte sein Anwalt einen Antrag auf Strafaufschub aus gesundheitlichen Gründen ein. Ein medizinisches Gutachten bescheinigte Mauser Haftunfähigkeit.
„Strafantritt rechtlich nicht mehr bekämpfbar“
Ein neuerliches Gutachten kam nun zu dem Schluss, dass bei Mauser keine Haftunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen vorliege, erklärte der stellvertretende Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Andreas Wiesauer, am Dienstag. „Er wurde aufgefordert, die Haftstrafe bis 1. Februar 2022 anzutreten. Diese Aufforderung zum Strafantritt ist mit Rechtsmittel nicht bekämpfbar“, so Wiesauer.