Mehrere Violinen
AFP/PAUL FAITH
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CoV-Politik

Kulturveranstalter in der Zwickmühle

Die Kulturinitiativen stecken weiter tief in der CoV-Krise und kämpfen nun gegen neue Zwickmühlen. Immer mehr potenzielle Besucher bleiben nämlich zu Hause, weil die Infektionszahlen wieder steigen. Auf der anderen Seite wären Veranstaltungen weiterhin erlaubt.

Gerade Kulturbetriebe, die Fördergeld aus Steuermitteln bekommen, wollen und müssen auch zeigen, dass sie etwas auf die Bühne bringen können. Trotzdem würden immer öfter Veranstaltungen abgesagt, heißt es aus der Szene.

Inkubationszeit als Hindernis

Virgil Hartinger leitet zum Beispiel die Salzburger Bachgesellschaft. Eigentlich wollte er in eineinhalb Wochen in der Großen Aula der Universität ein spätbarockes Oratorium aufführen. Doch daraus wird wohl erst im Herbst etwas.

Der Termin müsse verschoben werden – aus mehreren Gründen, wie Hartinger erläutert: „Die Omikron-Variante hat eine Inkubationszeit von zwei Tagen. In der Phase von Proben kann man deshalb nicht garantieren, dass man ohne Infektion durchkommt. Die große Verunsicherung des Publikums ist auch im Kartenverkauf zu spüren.“

Nicht einmal hundert Karten bei 500 zulässigen Besuchern in der Aula wurden bisher verkauft.

Bis zu 50 Prozent weniger Besucher

Die Bachgesellschaft sei kein Einzelfall, sagt Thomas Randisek vom Dachverband der Salzburger Kulturstätten: „Die Rückgänge bei Besuchern sind zwischen 30 und 50 Prozent. Das ist sehr viel für Betriebe, die auch auf Einnahmen angewiesen sind.“

Es gibt auch andere Faktoren, die es Veranstaltern schwermachen. So wurden im Salzburger Jazzit und im Saalfeldener Nexus die für Ende Jänner geplanten Kurz-Jazzfestivals verschoben oder abgesagt.

Sperrstunde 22 Uhr als großer Stolperstein

Diese Konzertreihen hätten bei den derzeitigen Rahmenbedingungen mit Sperrstunde um 22.00 Uhr keinen Sinn, sagen Veranstalter. Sie stünden damit nicht allein da, so Randisek: „Das ist eines der größten Probleme, dass alle Veranstaltungen um 22.00 Uhr zu Ende sein müssen. Dazu ist in Kulturbetrieben kein Ausschank erlaubt. Geht man 50 Meter weiter zum Gastwirt, dann ist es erlaubt.“

Kulturveranstalter, die öffentliche Förderungen bekommen, müssen nachweisen, dass sie dieses Fördergeld auch sinngemäß verwenden. Grundsätzlich kennen Geldgeber in der Politik aber die schwierige Lage vieler Kulturbetriebe und seien kulant, sagen Veranstalter.