Der bisher unbescholtene Mann war reumütig geständig. Er ist bereits ein Mal durchgefallen. Bei der Wiederholungsprüfung im Oktober 2021 legte er dem abgegebenen Prüfungsbogen 600 Euro für die Kommissäre bei.
Arbeistlosigkeit als Motiv
Statt der erhofften positiven Note sah sich der Salzburger mit einem Strafverfahren konfrontiert. Die beiden Prüfer hatten das Bestechungsgeld in dem Prüfungsbogen abfotografiert und Anzeige erstattet. Der Angeklagte erklärte vor Gericht, er habe zu wenig gelernt, aber die Prüfung, die er im zweiten Bildungsweg absolvierte, unbedingt bestehen wollen, weil er arbeitslos gewesen sei und einen Job haben wollte.
Das Urteil wegen Bestechung und versuchter Anstiftung zum Amtsmissbrauch ist laut Gerichtssprecher Andreas Wiesauer rechtskräftig. Die bedingte Freiheitsstrafe wurde unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren ausgesprochen.