Landesgericht Salzburg Justizgebäude
ORF.at/Georg Hummer
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Gericht

Anstiftung zu Amtsmissbrauch: Geldbuße für Polizisten

4.500 Euro Geldbuße muss jener Polizist zahlen, der bei einer Verkehrskontrolle für seinen Sohn intervenieren und zwei Kollegen zum Amtsmissbrauch anstiften wollte. Der Postenkommandant kam mit einem außergerichtlichen Tatausgleich davon.

Zwei Polizisten kontrollierten vergangenen Sommer einen jungen Mopedfahrer – dieser hatte sein Moped auf einem Parkplatz abgestellt und war gerade dabei wegzufahren. Der Bursche, Sohn des Angeklagten, hatte aber weder Zulassung noch Führerschein dabei, sondern nur Handyfotos. Er rief seinen Vater an, der auch prompt zur Kontrollstelle kam. Dieser zeigte den Kollegen laut Anklage den Dienstausweis, gab sich als Postenkommandant zu erkennen und sagte, ein einfacher Strafzettel, anstelle einer Anzeige, würde doch ausreichen. Zudem brauche man das Moped nicht auf den Prüfstand zu stellen.

Kollegen meldeten Amtsmissbrauch

Doch die Kollegen ließen sich nicht beeinflussen. Sie stellten das Moped sehr wohl auf die Rolle und sehen, dass es anstatt der erlaubten 45 km/h 77 erreicht. Darüber soll sich der Angeklagte geärgert und gesagt haben, was denn die Polizei für eine Firma geworden sei – bei der Gendarmerie hätte es das nicht gegeben. All das meldeten die zwei Polizisten dann auch. Würden sie es nicht tun, würden sie wohl selbst Amtsmissbrauch begehen.

Geständnis des Polizisten

Nach eineinhalb Stunden Verhandlung, nach anfänglichem Leugnen rang sich der Tennengauer Postenkommandant am Mittwoch doch zu einem Geständnis durch: Ja, er habe die zwei Moped-Kontrollkollegen versucht anzustiften, dass sie seinen Sohn in Ruhe lassen oder dass er zumindest mit einer geringeren Strafe als einer Anzeige davonkommt. Er habe über die Stränge geschlagen, nachdem sein Sohn angerufen hatte, um den vergessenen Führerschein und die Zulassung zum Kontrollpunkt nachzubringen.

Gerichtliche Entscheidung rechtskräftig

Die zwei Kontroll-Kollegen sagten am Mittwoch vor Gericht übereinstimmend aus, der Angeklagte habe gleich seinen Dienstausweis gezeigt. Zudem habe er gesagt, ob sie nicht wüssten, wer er ist, über den Moped-Prüfstand geschimpft und dass es das zu Zeiten der Gendarmerie nicht gegeben hätte.

Angesichts dieser doppelten Widerlegung der ursprünglichen Aussagen des Angeklagten, und um einer Verurteilung wegen versuchter Anstiftung zum Amtsmissbrauch mit vielleicht dienstrechtlichen Konsequenzen zu entgehen, entschied sich der Angeklagte dann für das späte Geständnis. Die gerichtliche Entscheidung zur 4.500 Euro Diversionszahlung – außergerichtlicher Einigung – ist rechtskräftig.

Zuletzt wurde ein anderer Salzburger Polizist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er einem Gesuchten verraten hatte, dass es einen Haftbefehl gab. Noch offen ist das Ergebnis im Prozess gegen einen Drogenfahnder, der Informationen über eine große Suchtgiftlieferung falsch dokumentiert haben soll.