Wirtschaft

2-G-Kontrollen: „Nur an der Kassa möglich“

Ab 3. Jänner müssen Händler von ihren Kunden verpflichtend einen 2-G-Nachweis verlangen. Das ist in der am Donnerstag veröffentlichten CoV-Maßnahmenverordnung des Landeshauptmannes festgeschrieben. Kontrollen beim Einlass seien nicht machbar, kritisiert der Handelsverband.

„Solange der Handel in Salzburg offen bleiben kann, nehmen wir mit Blick auf Omikron Kontrollen maximal im Zuge des Erwerbs von Waren an der Kassa in Kauf. Es kann allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass sich dadurch etwas am Infektionsgeschehen ändert, da der Handel nachweislich kein Coronavirus-Hotspot ist. Flächendeckende 2-G-Kontrollen im Eingangsbereich der Geschäfte sind jedenfalls nicht umsetzbar“, so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes Österreich.

„Kontrollen bei der Kassa möglich, bei Einlass nicht“

Die meisten Kunden, die ein Geschäftslokal betreten, würden nur gustieren und nicht unbedingt kaufen. Eintrittskontrollen würden für viele geimpfte oder genesene Spontankäufer eine zu mühsame Eintrittsbarriere darstellen. Zudem müsste für Eingangskontrollen zusätzliches Personal eingesetzt werden, was für die Händler angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage derzeit unmöglich sei, heißt es in einer Aussendung vom Handelsverband.

Verordnung: Kontrolle bei Eingang oder Kassa

Die CoV-Maßnahmenverordnung des Landeshauptmannes sieht ab 3. Jänner verpflichtende Zutrittskontrollen vor. Kontrolliert werden soll die 2G-Regel beim Betreten des Geschäftes, jedenfalls aber beim Kauf von Waren an der Kassa. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Verwaltungsübertretung. Dafür droht eine empfindliche Geldstrafe.