Die mühsam erzielte Regelung nun wieder kippen zu wollen, das schade der gesamten Branche, sagt der offizielle Vertreter aller Taxler. Viel wurde über das Gelegenheitsverkehrsgesetz gestritten worden, das das Taxigewerbe seit heuer regelt. Vier Wiener Taxi-Unternehmer fühlen sich weiter gegenüber Online-Plattformen wie Uber ungerecht behandelt und fordern nun beim Höchstgericht die teilweise Aufhebung des Gesetzes.
„Wiener schaden damit allen Kollegen“
Bundesobmann Leitner von der Taxiinnung hat dafür kein Verständnis: „Die Herren werden draufkommen, dass sie etwas angerichtet haben, was den Unternehmen schaden wird. Die meisten Bestellungen von Taxis laufen immer noch über Telefone und Mobiltelefone.“
Die von den vier Beschwerdeführern in Wien beklagte Wettbewerbsverzerrung habe das Gesetz ohnehin schon behoben, sagt Leitner. Zudem könne jeder Taxilenker – egal für welchen Anbieter er fahre – den Kunden auch finanziell entgegenkommen: „Im Handy-Zeitalter kann sich jeder Taxi-Unternehmer mit Stammkunden einen Pauschaltarif ausmachen. Das betrifft in Salzburg die Grundgebühr plus 2,40 Euro pro gefahrenem Kilometer. Diese Summen darf man bis zu zehn Prozent unterschreiten. Das ist für den Kunden eine Sicherheit und auch für den Unternehmer, dass er seine Kosten damit bestreiten kann.“
Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in der Causa dürfte es erst im kommenden Jahr geben.