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Tiere

Geflügelpest: Stallpflicht in 17 Orten

Nach einem nachgewiesenen Fall von Geflügelpest in Fischamend (Niederösterreich) gilt jetzt in 16 Flachgauer Gemeinden und in der Stadt Salzburg Stallpflicht für Geflügelbetriebe mit mehr als 350 Tieren.

Die Stallpflicht ist ab sofort in St. Georgen bei Salzburg, Bürmoos, Lamprechtshausen, Dorfbeuern, Nußdorf am Haunsberg, Berndorf bei Salzburg, Seeham, Mattsee, Obertrum am See, Göming, Oberndorf bei Salzburg, Anthering, Bergheim, Wals-Siezenheim, Anif, Elsbethen und der Landeshauptstadt Salzburg in Kraft. „Der Vogelgrippe-Subtyp H5N1, den die AGES nun nachgewiesen hat, ist für Vögel hochpathogen und führt zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen. Infektionen mit H5N1 sind in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden“, sagt Landesveterinärdirektor Josef Schöchl.

Grund für die „Ausgangsverbote“ für das Zucht-Geflügel ist der Zug von Wildvögeln in Richtung Süden. Bei der Weiterverbreitung spielen aber auch heimische Wildvögel – besonders Enten und Gänse – eine Rolle, ergänzt Schöchl. Verendete Wasser- und Greifvögel dürften deshalb nicht berührt werden. Der Fundort verendeter Vögel soll aber sofort der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden, betont der Landesveterinärdirektor.