Für den Salzburger Tourismus ist die Einstufung als Hochrisikogebiet und die damit verbundene Reisewarnung durch die deutschen Behörden ein schwerer wirtschaftlicher Rückschlag.
Zwar bedeutet dies kein Reiseverbot, doch dürfte es vor allem etliche nicht vollständig geimpfte oder genesene Personen von einem Urlaub in Salzburg abhalten, wenn damit nach der Heimkehr zehn Tage Quarantäne mit einer Freitestung nach frühestens fünf Tagen verbunden ist.
„Ausnahme für kleinen Grenzverkehr unter 24 Stunden“
Zwischen Salzburg und Bayern, etwa für Schüler oder Berufspendler soll sich dadurch aber nichts ändern, sagt Sprecherin des Landratsamts in Bad Reichenhall, Alexandra Rothenbuchner.
„Es gilt bei uns weiterhin die CoV-Einreiseverordnung des Bundes. Danach gibt es für den kleinen Grenzverkehr weiterhin eine Ausnahme, nämlich für den kleinen Grenzverkehr unter 24 Stunden. Wenn man sich weniger als 24 Stunden im Nachbarland aufhält, dann gibt es eine Ausnahme sowohl von der Anmeldepflicht, als auch von der Absonderungspflicht. Somit ändert sich im Vergleich zu den derzeitigen Beschränkungen da also überhaupt nichts.“
„Zurückgelegte Entfernung spielt dabei keine Rolle“
Die Entfernung, die Pendler zurücklegen spielt dabei keine Rolle – entscheidend sei lediglich das 24-Stunden-Zeitlimit. Die Bestimmungen sollen weiterhin stichprobenartig von der deutschen Bundespolizei kontrolliert werden, so ein bayerischer Polizeisprecher.