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Gesundheit

Skepsis in Salzburg zu Sterbehilfe-Gesetz

Mit Skepsis reagieren Salzburger Mediziner, Kirchen- und Hospizvertreter am Sonntag auf die Neuregelung zur Suizid-Beihilfe. Die Neuregelung wird zwar grundlegend begrüßt, aber es gebe noch viele offene Fragen.

In Anspruch nehmen dürfen die Beihilfe zum Suizid dauerhaft schwer Erkrankte oder unheilbare Personen. Ein Präparat dafür soll in Apotheken ausgegeben werden. Dazu müssen Betroffene „höchstpersönlich“ eine Sterbeverfügung erstellen. Dazu muss von zwei Ärztinnen oder Ärzten die Entscheidungsfähigkeit und der freie Wille der Patientinnen und Patienten festgestellt werden. Zweifelt ein Arzt daran, so ist zusätzlich ein Psychiater oder Psychologe beizuziehen. Für die katholische Aktion sollte dieser Umstand aber generell verpflichtend sein, so die Salzburger Obfrau Elisabeth Mayer.

Details müssen erst geklärt werden

Auch müssen wesentliche Details erst geklärt werden, sagt der Salzburger Onkologe und Vorstand der 3. Medizin im Landeskrankenhaus, Richard Greil: „Zum Beispiel müsste klar sein pragmatischen Aspekte mit welchem Medikament und wie so etwas stattfinden kann. Außerdem muss das Vorgehen auch in das Studium der Medizin einfließen und natürlich auch in die Aus- und Weiterbildung von Ärzten und Apothekern.“ Zusätzlich fordere er ein strenges Meldesystem, wie häufig und warum die Suizid-Beihilfe gemacht wird, so Greil.

Erst nach drei Monaten soll die Sterbeverfügung der Betroffenen gelten – Bei einer Lebenserwartung von nur noch wenigen Wochen, könnte diese Frist auf zwei Wochen verkürzt werden.

Ausbau der Hospiz und Palliativversorgung

Mit dem neuen Gesetz soll auch die Hospiz- und Palliativversorgung ausgebaut werden – Dazu zahlt der Bund in den nächsten drei Jahren rund 153 Millionen Euro – Geld, das in der Salzburger Hospizbewegung dringend benötigt werde, sagt Karl Schwaiger, Obmann der Hospizbewegung Salzburg: „Wir brauchen mehr Lehrpersonal, mehr Ärzte, mehr Pflegekräfte, die die Begleitung, vor allem auch in den Tageshospizen, die medizinische Pflege durchführen.“

Auch Mayer begrüßt die Zuschüsse für die Hospiz- und Palliativversorgung. Durch die Hospizbetreuung werden „Beihilfe zum Leben“ gegeben, sagt die Präsidentin der Katholischen Aktion Salzburg, Elisabeth Mayer. Bei vielen Patienten würde so der Wunsch zur Selbsttötung erst gar nicht entstehen.

Gesetzliche Nachschärfungen gefordert

Das neue „Sterbeverfügungsgesetz“ wurde notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof das Verbot zum assistierten Suizid aufgehoben hat – nicht aber das Verbot der aktiven Sterbehilfe. Hier solle der Gesetzgeber noch nachschärfen fordert Mayer: „Ich würde mir wünschen, dass die Abgrenzung zur Tötung auf Verlangen noch strenger gezogen wird.“

Die Vorschläge sollen nun in der dreiwöchigen Begutachtungsfrist für das Sterbeverfügungsgesetz einfließen – im Dezember soll es dann im Parlament beschlossen werden.

Skepsis beim Sterbehilfe-Gesetz