Mutter-Kind-Untersuchung, Mutter hält Kleinkind auf dem Arm
ORF.at/Birgit Hajek
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Gesundheit

CoV-Impfung für Kinder vor Weihnachten möglich

In Salzburg wollen immer mehr Eltern ihre Kinder gegen das Coronavirus impfen lassen. Für Kinder unter zwölf Jahren ist bislang noch keine Impfung zugelassen. Das könnte sich aber schon bald ändern.

Die Zahl der unter Zwölfjährigen die in Salzburg off-label, also ohne Zulassung, geimpft wurden, verdoppelte sich im letzten Monat. Impfstoff oder Medikamente ohne Zulassung einzusetzen, ist für Kinderärzte allerdings nichts Ungewöhnliches. Eine off-label Impfung bedeutet aber rechtlich sowohl für den Impfarzt als auch für die Eltern ein hohes Risiko. Gesunde Kinder unter zwölf werden daher grundsätzlich nicht geimpft, Kinder mit Vorerkrankungen aber sehr wohl.

Kinderarzt impft nur Kinder mit Vorerkrankungen

Der Salzburger Kinderarzt Holger Förster bekommt seit Schulbeginn täglich Impfanfragen für unter Zwölfjährige. Er impft aber nur in Ausnahmefällen, sagt Förster: „Ich impfe derzeit Kinder unter zwölf Jahren nur, wenn sie eine chronische Grunderkrankung haben. Also wenn medizinisch begründet, im Sinne der Impfung, ein hoher Kosten- Nutzenfaktor besteht.“ Derzeit sei nicht einmal klar, ob der Impfstoff überhaupt uneingeschränkt für alle unter zwölf Jahren zugelassen werde, so Förster.

„Große“ und „kleine“ Spritzen

Die größte Herausforderung bei der Coronavirus-Impfung für unter Zwölfjährige sei aber die Dosierung, so Förster: „Es kann also sein, dass die sechs Monate alten – diese junge Gruppe – eine höhere Dosis hat, als die Gruppe der fünf bis Zwölfjährigen.“

Fest steht bisher, Kinder unter zwölf bekommen zwei Spritzen mit je einem Drittel der Impfdosis für Erwachsene. Geimpft wird nur mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer. In Salzburg erhielten bisher 81 Kinder unter zwölf eine Teilimpfung, 27 sind vollimmunisiert.

Ärzte sollen rechtliche Fragen beachten

Ärzte sollten auch die rechtliche Frage beim Impfen eines nicht zugelassenen Impfstoffes im Auge behalten, rät Förster und er ergänzt, eine schriftliche Haftungsabtretung von Eltern schütze den Arzt nicht: „Die Eltern können die Haftung nicht übernehmen. Es bleibt nach wie vor dabei, dass beim Arzt die Haftpflichtversicherung bei einem eventuellen Schadensfall aussteigt. Auch wenn er nicht vom Patienten angezeigt wird. Er kann auch von anderen Personen oder der Staatsanwaltschaft angezeigt werden.“

Rainer Pusch, Impfkoordinator des Landes Salzburg, rechnet noch vor Weihnachten mit der Zulassung des Impfstoffes für unter Zwölfjährige Kinder.

CoV-Impfung für unter Zwölfjährige