Ausfahrtskontrollen St. Koloman
ORF/Florian Hörmann
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Coronavirus

Ausfahrtskontrollen für drei Tennengauer Gemeinden

Das Land Salzburg hat für drei Tennengauer Gemeinden CoV-Ausfahrtskontrollen verhängt: Im 1.800-Einwohner-Ort St. Koloman gelten sie seit Montag. In Annaberg-Lungötz und Adnet treten sie am Mittwoch in Kraft.

Aufgrund von stark steigenden Corona-Infektionen werden mit Mittwoch, den 20. Oktober, auch in Adnet (Tennengau) Ausfahrtsbeschränkungen verhängt. Diese Maßnahme wurde vom Land Salzburg Montagnachmittag in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden sowie dem Bürgermeister getroffen.

Adnet: Inzidenz über 1.000

Adnets Bürgermeister Wolfgang Auer (ÖVP) rief in einer ersten Stellungnahme am Montag zum Impfen auf: „Die Ausfahrtsbeschränkungen waren unvermeidbar durch die hohen Zahlen. Ich appelliere jetzt noch einmal an alle, sich an die Bestimmungen zu halten und vor allem sich impfen zu lassen, die Möglichkeiten dafür sind zahlreich. Nur so schaffen wir das gemeinsam.“

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Adnet beträgt laut Landesstatistik (Stand 18.10, 8.30 Uhr) 1.116 mit 51 aktiv infizierten Personen, 41 Neuinfektionen gab es in den vergangenen sieben Tagen.

Ausfahrtskontrollen auch in Annaberg-Lungötz

Auch für die Gemeinde Annaberg-Lungötz gelten ab Mittwoch (20. Oktober) bis vorerst 3. November Ausfahrtskontrollen. Eine Ausfahrt ist nur für Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete möglich. Bereits seit Montag gelten für St. Koloman dieselben Beschränkungen.

55,7 Prozent der Bevölkerung in Annaberg-Lungötz sei bisher vollimmunisiert, 64,1 Prozent der Bevölkerung ab zwölf Jahre. Das liege in beiden Fällen unter dem Landesschnitt mit 59,1 Prozent beziehungsweise 65,8 Prozent.

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Annaberg-Lungötz beträgt laut Landesstatistik (Stand heute, 8.30 Uhr) 2.512. Aktuell sind 67 Personen aktiv infizierten, 56 Neuinfektionen gab es alleine in den vergangenen sieben Tagen. Im Tennengau wiesen zuletzt überdies gleich sieben der neun Gemeinden im Bezirk eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 400 auf.

Ausfahrtskontrollen in St. Koloman und zwei weiteren Tennengauer Orten

„Infektionsgeschehen im Tennengau dynamisch“

„Das Infektionsgeschehen im Tennengau ist nach wie vor äußerst dynamisch, wir beobachten die Lage seit Tagen sehr genau und mit Besorgnis, denn die hohen Inzidenzen wirken sich auf das gesamte Bundesland aus“, teilte Gesundheitsreferent LHStv. Christian Stöckl (ÖVP) am Montag in einer Aussendung mit. Aufgrund der hohen Zahlen an Ansteckungen sowie der Impfrate, die unter dem Landesschnitt liegt, haben man sich in Absprache mit den Gesundheitsbehörden für die Maßnahme entschieden.

St. Koloman bis Ende Oktober unter CoV-Quarantäne

Seit Montagmitternacht bis zum 31. Oktober steht St. Koloman unter Coronavirus-Quarantäne. Bei der Ausreise gilt die „2,5-G-Regel“ für alle, die das Gemeindegebiet verlassen. Denn aktuell ist nicht nur das Infektionsgeschehen im Ort hoch, sondern auch die Durchimpfungsrate ist landesweit am niedrigsten: Nur 40,5 Prozent der Gemeindebürger von St. Koloman sind nach den Daten des Gesundheitsministeriums mit Stand von Sonntag vollimmunisiert. Im Schnitt liegt die Durchimpfungsrate im Bundesland Salzburg bei 58,05 Prozent.

17.10.21 Ausreisekontrollen St. Koloman Start
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Bis einschließlich 31. Oktober gibt es in St. Koloman Ausfahrtskontrollen

Verwirrung um Antikörpertests

Die 2,5-G-Regel sorgte am Montag in St. Koloman schon für Verwirrung. Als Genesen zählen nämlich nur Personen mit einem offiziellen Genesungszertifikat. Antikörpertests vom Hausarzt werden hingegen nicht anerkannt. Zwar zählt ein Antikörpertest, den man beim Hausarzt nach einer überstandenen CoV-Infektion machen kann, normalerweise für drei Monate wie ein Antigen-Schnelltest. Doch nach den Bestimmungen des Landes sind für St. Koloman PCR-Tests für Ungeimpfte Pflicht, Antigentests gelten nicht – und damit auch keine Antikörpertests.

Als Genesene zählen laut Behörde nur Menschen mit einem Genesungszertifikat. Dieses Zertifikat bekommt man nur dann, wenn die Infektion überhaupt bekannt war und das auch der Behörde gemeldet worden ist. Es gilt für 180 Tage.

In andereren Bereichen – etwa im Gasthaus – zählt der Antikörpertest hingegen schon. Diese Regelung sorgte am Montag bei den Kontrollen in St. Koloman für Verwirrung. Denn wer nur einen Antikörpertest vorweisen konnte, wurde zur Teststation in der Gemeinde geschickt, um dort einen PCR-Test zu machen. Dann muss man allerdings bis zu 24 Stunden auf das Ergebnis warten, das einem die Ausreise aus dem Ort erlaubt.

Sonderimpfaktion am Donnerstag

Um die Impfquote in St. Koloman zu steigern, gibt es diese Woche in der Gemeinde eine Sonderimpfaktion – am Donnerstag zwischen 16.00 und 20.00 Uhr im Gemeindeamt. Für all jene, die sich nicht impfen lassen wollen, wurde am Sonntag ebenfalls im Gemeindeamt eine PCR-Teststraße eingerichtet, die an jedem Wochentag geöffnet ist. Mit Stand Sonntagnachmittag gibt es in St. Koloman 30 aktive Coronavirus-Fälle. Landesgesundheitsreferent Christian Stöckl (ÖVP) hofft, dass die Ausfahrtskontrollen die Coronavirus-Zahlen drücken werden.

Wieder FFP2-Maskenpflicht für Kunden in allen Geschäften

Um das Infektionsgeschehen landesweit in Schach zu halten, gilt seit Montag zudem eine ausgeweitete FFP2-Maskenpflicht im Handel und bei körpernahen Dienstleistern. Alle Kunden müssen wieder Maske tragen – egal, ob geimpft, getestet oder genesen. Diese Regelung gilt so lange, bis die Coronavirus-Zahlen wieder deutlich sinken, heißt es von der Landespolitik.

Aktuell ist eher das Gegenteil der Fall: Am Sonntag lag die gemeldete 7-Tage-Inzidenz für das Bundesland Salzburg bei über 220 Infektionen pro 100.000 Einwohner, das ist der zweithöchste Wert in Österreich.