Eine Flachgauer Familie hat sich Donnerstag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in Salzburg vor Gericht verantworten müssen. Die Vier wurden von den Geschworenen zu bedingten Haftstrafen von zwölf bis 21 Monaten verurteilt. Ein Beschuldigter waren früher für die FPÖ politisch tätig.
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Gericht

NS-Wiederbetätigung: Familie verurteilt

Eine Flachgauer Familie hat sich Donnerstag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in Salzburg vor Gericht verantworten müssen. Die vier wurden von den Geschworenen zu bedingten Haftstrafen von zwölf bis 21 Monaten verurteilt. Ein Beschuldigter war früher für die FPÖ politisch tätig.

Die Bewährungsstrafen sind rechtskräftig und wurden vom Gericht jeweils mit Probezeit von drei Jahren ausgesprochen. Drei Angeklagte, zwei Brüder und deren Onkel, waren geständig. Die Brüder erhielten 21 bzw. 18 Monate lange, bedingte Haftstrafen, der Onkel 14 Monate. Die Mutter der Brüder, die zwölf Monate bekam, beteuerte zu Prozessbeginn ihre Unschuld.

Die Vorwürfe der Anklage betrafen einschlägige Bilder, die auf WhatsApp geteilt wurden, eine Party anlässlich Adolf Hitlers Geburtstag mit Hitler-Wein und ein Wunschkennzeichen mit Hitler-Bezug.

Hausdurchsuchungen im Vorfeld

Der Tenor der Angeklagten lautete nach Prozessbeginn: „Wir sind keine Nazis, das war ein blöder Spaß.“ Wobei die drei Männer ein Geständnis abgaben, laut ihrem Verteidiger gar ein reumütiges.

Die Ermittlungen der Polizei reichen bis in das Jahr 2011 zurück, es gab auch Hausdurchsuchungen. Der Erstangeklagte soll für zwei Pkws bis Mai 2018 ein Nazi-Wechselkennzeichen benutzt haben. Zwei Buchstaben symbolisierten seine eigenen Namensinitialen. Die Zahlenkombination 88 dahinter stand laut Staatsanwalt Marcus Neher für zweimal den achten Buchstaben des Alphabetes und dient in einschlägigen Kreisen als Abkürzung für den Gruß „Heil Hitler“.

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Eine Flachgauer Familie hat sich Donnerstag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in Salzburg vor Gericht verantworten müssen. Die Vier wurden von den Geschworenen zu bedingten Haftstrafen von zwölf bis 21 Monaten verurteilt. Ein Beschuldigter waren früher für die FPÖ politisch tätig.
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Die Beschuldigten vor Verhandlungsbeginn am Donnerstag
Eine Flachgauer Familie hat sich Donnerstag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in Salzburg vor Gericht verantworten müssen. Die Vier wurden von den Geschworenen zu bedingten Haftstrafen von zwölf bis 21 Monaten verurteilt. Ein Beschuldigter waren früher für die FPÖ politisch tätig.
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Kürzel für „Heil Hitler“ – jeweils der achte Buchstabe des Alphabets
Eine Flachgauer Familie hat sich Donnerstag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in Salzburg vor Gericht verantworten müssen. Die Vier wurden von den Geschworenen zu bedingten Haftstrafen von zwölf bis 21 Monaten verurteilt. Ein Beschuldigter waren früher für die FPÖ politisch tätig.
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Symbolbild. Einschlägige Getränke mit Portraits von Hitler und Mussolini, die in Italien noch immer frei verkäuflich sind. In Österreich und Deutschland sind Kauf und Besitz solcher Weine strafbar
Eine Flachgauer Familie hat sich Donnerstag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in Salzburg vor Gericht verantworten müssen. Die Vier wurden von den Geschworenen zu bedingten Haftstrafen von zwölf bis 21 Monaten verurteilt. Ein Beschuldigter waren früher für die FPÖ politisch tätig.
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Eine Flachgauer Familie hat sich Donnerstag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in Salzburg vor Gericht verantworten müssen. Die Vier wurden von den Geschworenen zu bedingten Haftstrafen von zwölf bis 21 Monaten verurteilt. Ein Beschuldigter waren früher für die FPÖ politisch tätig.
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Die Beschuldigten bei der Ankunft im Gericht – mit Pressefotografen

Auch Freundin wegen Code 88 vor Gericht

„Jeder, der den Code 88 versteht, weiß, was gemeint ist“, gab Neher zu bedenken. Aus der Bevölkerung sei der Hinweis gekommen, dass ein Lokalpolitiker mit einem Nazi-Kennzeichen unterwegs sei. Doch der Angeklagte – er hatte damals eine Funktion in der freiheitlichen Partei inne – habe das Kennzeichen zunächst mit seinen persönlichen Daten in Verbindung gebracht.

Er soll auch zu seiner Partnerin gesagt haben, falls jemand nach dem Kennzeichen fragt, solle sie die Zahl 88 als Datum für ihren „Beziehungstag“ angeben. Die Frau war deshalb wegen falscher Beweisaussage beschuldigt worden. Das Strafverfahren gegen sie wurde mittlerweile diversionell erledigt.

Hitlers 128. Geburtstag mit Nazi-Torte

Der Onkel der beschuldigten Söhne bereute es am Donnerstag vor Gericht, dass er im Jahr 2017 zu Hitlers Geburtstag in die Gruppe ein Foto mit einer mit Hakenkreuz verzierten Torte schickte und bei der Feier am 20. April 2020 zu Ehren Hitlers Geburtstag nicht gleich wieder gegangen ist. Es wurde eine mit der Zahl 88 verzierten Hitler-Torte und ein Hitler-Wein serviert, der Tisch war mit einer Hakenkreuzfahne dekoriert. Der Onkel ist auf einem Foto der Feier ebenfalls zu sehen – genauso wie ein Bekannter, der ihn später mit diesem Foto belastete und offenbar unter Druck setzen wollte. Der Bekannte ist ebenfalls angeklagt, aber nicht verhandlungsfähig.

Erstangeklagter: „Bereue zutiefst“

Die Ermittler stießen bei der Durchsicht des Mobiltelefons des bisher unbescholtenen Erstangeklagten auf weiteres belastendes Material. Im Jahr 2017 soll er anlässlich Hitlers Geburtstag am 20. April einschlägige Kommentare in der WhatsApp-Gruppe der Familie abgeben haben.

„Ich bereue zutiefst, das tut mir leid“, sagte er zur vorsitzenden Richterin Gabriele Glatz. Er habe sich „nichts Großartiges“ dabei gedacht, „das war eine blöde Gaudi“, und das Wunschkennzeichen ebenfalls nur ein Spaß. Politik habe ihn nie interessiert, auch wenn er damals FPÖ-Obmann war, aber nur deshalb, weil sich in dem Ort sonst kein anderer für die Funktion gefunden habe.

Islam mit NS-Regime und Stalinismus verglichen?

Der Erstangeklagte ist auch wegen Verhetzung angeklagt. Zu dem Vorwurf, dass er im Jahr 2018 auf der Facebook-Seite einen Beitrag gepostet hat, wonach der Islam im Vergleich zum Nationalsozialismus und dem Kommunismus unter Stalin und China am meisten Todesopfer zähle, und zwar 300 Millionen, und er damit den Islam als überproportional gewalttätig hingestellt habe, sagte er: „Ich habe das einfach geteilt auf Facebook, was aus späterer Sicht dumm war.“

„Sind weder Nazis noch ausländerfeindlich“

Auch sein Bruder bekannte sich schuldig. Er soll vier WhatsApp-Nachrichten im Jahr 2017 an Einzelpersonen oder die Gruppe versandt haben, die den Nationalsozialismus und dessen Ziele positiv darstellen. Ein Bild etwa zeigt einen unbekleideten Frauenkörper mit einer Reichsadler-Tätowierung, ein weiteres einen Weihnachtsmann mit Hakenkreuz-Armbinde und dem Reichsadler auf der Mütze mit dem Kommentar „schönes Fest“, wie der Staatsanwalt ausführte. Wieder ein anderes Bild zeigt Adolf Hitler mit einem Spruch gegen Juden, der den Holocaust verharmlost. Der Beschuldigte sagte dazu, „du glaubst halt, dass das lustig ist, wenn du das weiterschickst. Das war totaler Blödsinn. Wir sind weder Nazis noch ausländerfeindlich.“

Landwirtin: „Wir meinen das nicht böse“

Ins selbe Horn stieß auch die Mutter der beiden. Die unbescholtene Landwirtin soll am 20. April 2017 die WhatsApp-Nachricht eines Sohnes, „heute Staatsfeiertag. Sieg Heil“ gleich mit drei Daumen-hoch-Emojis symbolisch zustimmend kommentiert haben. „Ich habe das wahrscheinlich nur schnell überflogen. Damit ich eine Ruhe habe, ich habe viel Arbeit“, erklärte sie der Richterin. „Wir meinen das nicht böse, das ist einfach dumm gewesen, wir haben mit dem Nationalsozialismus gar nichts zu tun.“ Dass sie auf eine Nachricht ihres Sohnes mit „saublöde Ausländer“ geantwortet hat, tue ihr leid: „Ich bin sicher nicht rassistisch.“