Zahlreiche CoV-Maßnahmen wie die „3-G-Regel“ für Seilbahnen und „2-G“ für Apres-Ski-Lokale sollen eine sichere Wintersaison ermöglichen. Weil die CoV-Zahlen aber regional sehr unterschiedlich sind, soll es künftig auch möglich sein, dass die Gemeinden die Öffnungszeiten und Sperrstunden von Apres-Ski-Lokalen festlegen.
Gemeinden bereiten Haftungsfragen Sorge
Doch diese zusätzliche Kompetenz sieht Salzburgs Gemeindeverbandspräsident Günther Mitterer kritisch: „Grundsätzlich bin ich schon dafür, dass die Gemeinden Kompetenzen erhalten. Was aber nun angedacht ist, verstehe ich einfach nicht. Die Gemeinde ist weder für das Gewerbe verantwortlich – sprich die Öffnungszeiten der Betriebsstätten – und auf der anderen Seite ist sie auch keine Gesundheitsbehörde. Den Gemeinden werden hier Aufgaben übertragen, die wir in keinster Weise lösen können.“ Da gehe es auch um Haftungsfragen, sagte Mitterer.
Aus dem Büro von Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) hieß es dazu, man nehme die neue Bundesregelung zur Kenntnis. In Salzburg werde es aber auch in der kommenden Saison gemeinsam mit den Gemeinden, den Sanitäts- und Bezirksverwaltungsbehörden Lösungen geben.