Gericht

Lehrling vergewaltigt Cousine: Bedingte Haft

In Salzburg ist Dienstag ein Lehrling wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der 18-Jährige soll sich als Schüler bei Familientreffen mehrfach an einer Cousine vergangen haben. Zusätzlich wurde ihm vorgeworfen, auch eine andere Verwandte missbraucht zu haben.

Das Urteil ist rechtskräftig. An seiner Cousine soll der Lehrling vor einigen Jahren – wie es auf Juristendeutsch heißt – „dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlungen“ vollzogen haben.

Das Strafmaß fiel auch deswegen vergleichsweise milde aus, weil der Angeklagte bei der Tat gerade erst strafmündig war, also knapp mehr als 14 Jahre alt. Wie Gerichtssprecher Peter Egger der APA am Abend mitteilte, habe sich der 18-Jährige im Prozess reumütig geständig gezeigt. Zudem wurde ihm vom Gericht die Auflage zu regelmäßiger Psychotherapie und Bewährungshilfe erteilt. Sein Verteidiger hatte zum Auftakt des Verfahrens jegliche Form von Gewalt seines Mandanten in Abrede gestellt.

War er schon strafmündig oder nicht?

Eine zentrale Rolle im Prozess spielte die Frage, ob der bisher unbescholtene Jugendliche zur Tatzeit bereits strafmündig war oder nicht. „Das Opfer hat die Tathandlungen detailliert und lebensnah geschildert – nur wusste sie nicht mehr genau, wann sie passiert sind“, sagte der Staatsanwalt. Er ging aufgrund der Angaben des im Herbst 2006 geborenen Mädchens heute davon aus, dass es zwischen Herbst 2017 und Sommer 2018 zu den Angriffen gekommen sein muss. „Und hier war der Angeklagte schon strafmündig.“

Dem ehemaligen Schüler wurde Dienstag auch ein Übergriff auf ein zweites Mädchen im Juli 2019 angelastet. Damals blieb es laut Anklage bei einer einmaligen Tat. Diese hatte beim 2008 geborenen Opfer – offenbar ebenfalls eine entfernte Verwandte – jedoch eine komplexe posttraumatische Belastungsstörung zur Folge, wie aus einem Gerichtsgutachten hervorgeht.

Auch zweites Mädchen entfernt verwandt

Die Anklage fuße auf den Aussagen der beiden Opfer und Erzählungen, die sich beide ihren Stiefvätern und zum Teil auch ihren Lehrern anvertraut hätten, betonte der Staatsanwalt: „Es gibt keinen Grund, warum sich zwei Opfer so jungen Alters gegen den Angeklagten verschwören sollten.“ Zwar habe es Streitigkeiten in der erweiterten Familie gegeben. „So schwere Anschuldigungen sind aber nicht möglich, ohne dass tatsächlich etwas vorgefallen ist“, so der Ankläger.

Verteidiger wies Vorwurf der Gewalt zurück

Der Verteidiger des 18-Jährigen verwies auf die schwierige Kindheit seines Mandanten. Er sagte, selbst nur sehr langsam Zugang zum Angeklagten bekommen zu haben. Dieser werde im Verfahren jedoch einräumen, dass „etwas vorgefallen ist“ – und er dies zutiefst bereue: „Es hat Berührungen gegeben, er wird dafür auch die Verantwortung übernehmen. Aber es hat keinesfalls Gewalt gegeben, in welcher Form auch immer“. Und: „Er war jugendlich, neugierig und ist sexuell gerade aktiv geworden – das gehört berücksichtigt.“

Ob sein Mandant damals 13, 14 oder 15 Jahre alt war, wisse man nicht: „Wir müssen uns hier aber sicher sein.“ Die Cousine habe in ihren ersten drei Befragungen nicht sagen können, wann es zu den Vorfällen gekommen ist. Und das zweite Mädchen habe schon vor dem Vorfall eine Persönlichkeitsstörung als Folge von Mobbing und Ausgrenzung gezeigt: „Die Frage ist auch, hat es Gespräche zwischen den beiden Mädchen gegeben? Und ob sie irgendwas projiziert hat?“, so der Verteidiger während des Verfahrens.