Fahne Universität Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
ORF.at/Georg Hummer
Coronavirus

Universität: 3-G, Maskenpflicht und Abstand

An der Universität Salzburg startet das neue Semester mit der 3-G-Regel. Ist Abstandhalten nicht möglich, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Wenn auch das nicht geht, dürfen ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen.

Rektor Hendrik Lehnert dachte im Sommer noch über Zutritt nur für Geimpfte nach, wenn es die rechtlichen Voraussetzungen dafür gebe. Nun gilt also die 3-G-Regel mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen. Außerdem verweist die Universitätsleitung auf die üblichen Hygienemaßnahmen wie Händewaschen und Lüften.

Die CoV-Regeln im Detail

In allen Gebäuden der Universität müssen die Studenten und Lehrer getestet, genesen oder geimpft sein. Den entsprechenden gültigen Nachweis müssen Anwesende immer dabei haben.

Am Gang und in allen gemeinschaftlichen Räumen gilt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. In allen Räumen mit fixem Sitzplatz etwa in Lehrveranstaltungen oder am Arbeitsplatz muss der Mindestabstand eingehalten werden, dann können Anwesende auf die Maske verzichten.

Können die Studenten weder den Mindestabstand einhalten, noch einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wird die Personenanzahl beschränkt. Dann gilt die 2-G-Regel, also nur mehr geimpfte oder genesene Personen dürfen an der Lehrveranstaltung teilnehmen. Alle anderen müssen die Inhalte zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen. All jene, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sollen das der Universität melden.

Damit genügend Räume und Platz in der Universität zu Verfügung steht, werden einige Lehrveranstaltungen im Wintersemester wieder im Internet durchgeführt werden. Auch Prüfungen können im kommenden Semester entweder online oder in Präsenz abgehalten werden.