Die Maßnahme könne von öffentlichen Kleinst-, Klein- und mittleren Unternehmen in Anspruch genommen werden, die im Bundesland Salzburg tätig seien und ein Thermal- oder Hallenbad mit Sauna und/oder Wellnessbereich betreiben.
Im Rahmen der Regelung werde die Beihilfe in Form von direkten Zuschüssen von bis zu 400.000 Euro pro Begünstigtem gewährt, heißt es in der Mitteilung weiter. Die öffentliche Unterstützung deckt demnach einen Teil der Fixkosten ab, die diesen Unternehmen in Zeiten entstehen, in denen sie aufgrund der geltenden Corona-Beschränkungen Betriebsunterbrechungen hinnehmen müssen. Die Beihilfe werde bis längstens 31. Dezember 2021 gewährt.