Häusliche Gewalt
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Chronik

Verpflichtende Beratung für Gewalttäter

Mit 1. September müssen Personen, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, an einer sechsstündigen Gewaltpräventionsberatung teilnehmen. Damit will das Innenministerium den Opferschutz stärken.

In Salzburg übernimmt diese verpflichtende Beratung eine Bietergemeinschaft aus dem Männerbüro Salzburg und Jugend am Werk. Sind das Leben, die Gesundheit oder die Freiheit eines potenziellen Opfers gefährdet, kann die Polizei den oder die Gewalttäter aus der Wohnung oder dem Haus sowie von der Umgebung wegweisen. Die Betroffenen dürfen die Wohnstätte dann nicht mehr betreten.

Gewalttäter muss Präventionsstelle kontaktieren

Ab 1. September ist jedoch neu und verpflichtend, dass Gewalttäter nach einer offiziellen Wegweisung innerhalb von fünf Tagen einen Termin bei der Gewaltpräventionsstelle vereinbaren müssen. Das Erstgespräch muss dann binnen zwei Wochen stattfinden.

Männerbüro beurteilt bei Gespräch Gefährdungsrisiko

Ziel der Gewaltpräventionsstellen ist, Gewalt in der Familie zu verhindern und zu beenden, erklärt der Leiter des Männerbüros, Martin Rachlinger. „Hier wird auf den Krisenauslöser geschaut. Auch das Gefährdungsrisiko, das vom Täter ausgeht, wird eingestuft und beurteilt, ob es sich dabei generell um einen Risikofall handelt oder nicht. Das ist dann an in die Polizei rückzumelden und so versuchen wir Wiederholungsgefahr auzuschließen“, schildert der Männerbüro-Leiter Rachlinger.

Wer nicht zur verpflichtenden Beratung geht, wird von der Polizei vorgeladen. Wer sich dann nach wie vor weigert, dem droht eine Verwaltungsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro.