Landesgericht Salzburg Justizgebäude
ORF.at/Georg Hummer
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Gericht

Diebin drohte Verkäuferin mit CoV-Ansteckung

Eine Ladendiebin, die in einem Geschäft gedroht hat, andere mit dem Coronavirus anzustecken, ist am Freitag am Landesgericht Salzburg verurteilt worden. Um der Polizei zu entkommen, soll sie auch einen epileptischen Anfall vorgetäuscht haben.

Die Ladendiebin hatte versucht das Geschäft mit einem Mantel und einem Schal im Gesamtwert von kaum 60 Euro zu verlassen. Obwohl sie die Kleidungsstücke getragen und die eigene Jacke in der Umkleide zurückgelassen hatte, ist dies einer Verkäuferin aufgefallen, weil die Preisschilder gut sichtbar waren.

Ladendiebin mit langem Vorstrafenregister

Als die 50-Jährige angehalten worden war, hatte sie zuerst der Verkäuferin gedroht, sie mit dem Coronavirus anzustecken. Denn sie sei eigentlich in Quarantäne. Danach war die Ladendiebin umgefallen und hatte sich am Boden gewunden. Möglicherweise täuschte sie einen epileptischen Anfall vor.

Die 50-jährige Steirerin, die fast ein Dutzend Vorstrafen hat, sagte vor Gericht, dass der Anfall echt gewesen sei. Denn sie müsse täglich fast 30 Tabletten gegen viele Krankheiten nehmen, eben auch gegen diese Anfälle.

Urteil: Vier Monate unbedingte Haft.

Das Coronavirus habe sie damals nicht gehabt, beteuerte die Ladendiebin. Mantel und Schal wollte sie auch nicht stehlen, sie sei nur gedankenverloren aus dem Geschäft gegangen, weil sie mit der Gesundheitshotline telefoniert habe. All das glaubte die zuständige Richterin aber nicht – vier Monate unbedingte Haft lautete das Urteil. Die Ladendiebin akzeptierte das Urteil, die Staatsanwaltschaft überlegt, ob sie für eine strengere Strafe in Berufung geht.