Diese Sonderausgaben können nur bis zur Veranlagung 2020 geltend gemacht werden. Mit der Aktion „Steuerlöscher“ der AK haben Arbeitnehmer im vergangenen Jahr zehn Millionen Euro an zu viel bezahlter Steuer zurückerhalten.
Ein erheblicher Anteil daran war die steuerliche Absetzbarkeit von Ausgaben für Wohnraumbeschaffung und Sanierung sowie für Personenversicherung. Das hat der Finanzminister in Zukunft abgeschafft – ein Fehler, wie AK-Präsident Peter Eder meint.
Eder sieht Bundesregierung in der Pflicht
„Hier sollte ein Umdenken stattfinden, weil es einfach der Masse hilft, wenn diese Absetzbeträge wieder möglich sind. Wir alle wissen, dass die letzten eineinhalb Jahre mit Corona sehr, sehr viele Menschen Einkommensverluste zu verkraften hatten, einerseits durch Kurzarbeit, andererseits durch Arbeitslosigkeit. Und gerade solche Sonderausgaben würden den Menschen helfen“, argumentiert Eder.
Aus den fast 9.000 Beratungsgesprächen wissen die Arbeiterkammer-Mitarbeiter, dass gerade einkommensschwache Familien auf die Steuerrückzahlungen angewiesen sind. Eder sieht die Bundesregierung in der Pflicht, da diese Gruppe auch beim Familienbonus finanziell benachteiligt wird.