Frau füllt Formular in Lokal aus
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Coronavirus

Lücken bei Kontaktdaten-Erhebung in Lokalen

Die Kontrolle der „3G-Regeln“ in den Lokalen funktioniert großteils – das zeigte eine Überprüfung durch den Magistrat in der Stadt Salzburg in den letzten Wochen. Große Lücken gab es allerdings bei der Erhebung der Kontaktdaten der Gäste.

Die Wirte müssen nach den derzeit gültigen 3G-Regeln Impfnachweise, Genesungszertifikate oder Tests kontrollieren und die Daten ihrer Gäste erheben – für das spätere Contact-Tracing, sollte in einem Lokal ein Coronavirusfall auftauchen. Das eine funktioniert, das andere nicht – das zeigte die Überprüfung des Ordnungsamtes der Stadt Salzburg in über 100 Lokale.

„Nachholbedarf“ beim Ausfüllen der Formulare

Bei den Kontaktdaten herrsche eine gewisse Lässigkeit, sagen die Behörden: „Man muss natürlich sagen, dass das in gewissem Maße der Eigenverantwortung der Besucher obliegt“, sagt Christoph Margesin vom Magistrat Salzburg. „Die Kontaktdaten-Formulare liegen großteils bereit. Letztenendes ist es so, dass dann der Gast aufgerufen ist, seine Daten bekanntzugeben. Dort gibt es definitiv noch Nachholbedarf.“

Kontrollieren müssen das Ganze aber die Wirte – und die zeigen sich mitunter überfordert: „Es liegt natürlich am Lokaltyp“, sagt Wirtesprecher Ernst Pühringer. „Die Kontrolle in einem Restaurant oder Wirtshaus ist machbar – auch die Registrierung. Sehr schwierig wird es in einer Bar und der Nachtgastronomie. Wenn da ein Schwung Leute kommt, dann ist es schon eine Herausforderung, dass man da wirklich alle erwischt.“

Kontaktdatenerhebung in Lokalen funktioniert schlecht

Säumige Wirte könnten Strafe zahlen

Strafen wegen fehlender Kontakdaten-Erhebung gab es bis jetzt nicht, die Stadtverwaltung setzte auf Beratung und Information. Das soll aber nicht unbedingt so bleiben, betont Margesin: „Wir kündigen Nachkontrollen an, machen natürlich auch unangekündigt Nachkontrollen – dort, wo wir Ausbaubedarf gesehen habe. Letztenendes ist es so: Dort, wo unsere Beratungen nicht fruchten, wird weiter geamtshandelt – und das mag auch weiter zu einer Verwaltungsstrafe führen.“

Vorgesehen sind Geldstrafen von bis zu mehreren tausend Euro – Lokalschließungen hingegen nicht. Bis Ende August will die Stadt ihre Kontrollen jedenfalls weiter verschärfen.