Eine einzige Besuchsmöglichkeit im Seniorenheim täglich nur zwischen 14.30 und 16.30 Uhr – eine solche Einschränkung mache es Berufstätigen praktisch unmöglich, unter der Woche ihre Angehörigen im Heim zu sehen, sagt Erich Wahl von der Bewohnervertretung Salzburg.
Schikanen wegen Bequemlichkeit von Betreibern?
In einem der Heime verlange die Heimleitung sogar, dass Besucher bei ihren Angehörigen „Berührungen, Liebkosungen und Küsse vermeiden“ sollten. In allen anderen Lebensbereichen gebe es Lockerungen für die Bevölkerung, nur für alte Menschen gelte das offenbar nicht: „Die Leute gehen in die Festspiele und in die Stadien. Und die Bewohner von Seniorenheimen müssen Einschränkungen ihrer Besuchszeiten in Kauf nehmen.“
Seit den Lockdowns im Vorjahr sei bekannt, welche schädlichen Auswirkungen die Vereinsamung haben kann, sagt Wahl. Einige Heimbetreiber würden die Beschränkungen dennoch aufrecht erhalten – wahrscheinlich weil es für sie so einfacher oder bequemer sei: „Man sagt, dann haben wir das besser im Überblick. Dann ist der Aufwand nicht so groß. Es heißt, man habe nicht die Kapazitäten, dass wir ständig bei Besuchern die 3-G-Regel überprüfen. Aber man muss dazu sagen, die Heime sind Erbringer von Dienstleistungen. Und wenn es die 3-G-Regel gibt, dann muss man die kontrollieren.“
Rechtliche Lage wenig hilfreich
Gegen die Beschränkungen können sich die Heimbewohner rechtlich kaum wehren. In der jüngsten CoV-Verordnung der Bundesregierung gebe es keinen Passus mehr, dass die Präventionskonzepte nicht unverhältnismäßig sein dürfen, bedauert Erich Wahl von der Bewohnervertretung.