Europark Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
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Wirtschaft

Europark-Erweiterung: Rechtsstreit droht

Die Debatte über die geplante Erweiterung des Europarks in Salzburg droht zu einem Rechtsstreit zwischen dem SPAR-Konzern und der Salzburger Landesregierung zu werden.

Konkret geht es darum, dass Spar davon ausgeht, dass man das Recht auf eine Entscheidung über die Erweiterung habe, das Salzburger Raumordnungsrecht dies aber im gegenständlichen Fall nicht zwingend vorsieht.

Es ist eine juristisch heikle Angelegenheit: Die geplante Erweiterung des Europarks um 14.000 Quadratmeter Verkaufsfläche – das sind etwa eineinhalb Fußballfelder – wird über die sogenannte Standorte-Verordnung erledigt. Diese muss die Landesregierung einstimmig erledigen. Spar hat dabei keinen Rechtsanspruch auf Erledigung.

Verfassungsrechtler: „Fragwürdig und problematisch“

Denn dieses Rechtsmittel der Verordnung unterscheidet sich in einem Punkt grundsätzlich von einem in Bauverfahren üblichen Bescheid: Einen solchen könnte Spar nämlich zum einen einfordern, und zum anderen dann gegebenenfalls auch beeinspruchen. Dass aber eine Verordnung seit inzwischen gut einem Jahrzehnt nicht erlassen wird, stößt etwa dem Verfassungsrechtler und Universitätsprofessor Harald Stolzlechner sauer auf.

„Es ist – insbesondere vor dem Rechtsstaats-Gebot – fragwürdig und problematisch, dass in einer für ein Unternehmen derart zentralen Angelegenheit keine Möglichkeit besteht, eine säumige Behörde zu belangen und sie zu einer Entscheidung zu zwingen“, kritisiert Stolzlechner.

Auch Bedenken hinsichtlich Erwerbsfreiheit

Neben verfassungsrechtlichen Bedenken hat der renommierte Jurist aber auch noch andere – etwa hinsichtlich der Erwerbsfreiheit, einem Grundrecht, oder auch bezüglich einschlägiger EU-Bestimmungen.