Segelboot Hafen Vodice Kroatien Sonnenuntergang
ORF/Rafael Petras
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Tourismus

Einreise-Regeln für beliebte Urlaubsländer

Pünktlich vor dem Pfingstwochenende sind die Einreisebeschränkungen in Österreich und einigen anderen europäischen Ländern gelockert worden. Allerdings hat jedes Land seine eigenen Regeln.

Das beliebteste Urlaubsziel der Österreicherinnen und Österreicher: Italien. Urlauber brauchen dort einen PCR- oder Antigentest. Der darf aber nicht älter als 48 Stunden sein – auch Kinder ab zwei Jahren müssen einen Test vorweisen. Außerdem ist derzeit noch ein ausgefülltes Selbsterklärungenformular notwendig. Ab 24. Mai können sich Urlauber vorab elektronisch registrieren.

Kroatien: Kinder brauchen keinen CoV-Test vorweisen

Fürs Nachbarland Kroatien gelten zum Teil wieder andere Regeln. Gleich ist: Die Einreise ist nur mit einem negativen PCR-Test oder Antigentest möglich, der nicht älter als 24 Stunden ist. Weiters kann man einen Nachweis über eine durchgemachte Infektion vorlegen. Oder den Beleg einer ersten Teilimpfung, die mehr als 14 Tage her ist, beziehungsweise einer vollständigen Impfung. Kinder, die jünger als 7 Jahre alt sind und in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigen reisen, brauchen keinen Test vorweisen.

Griechenland: CoV-Test auch für Kinder

In Griechenland ist wieder alles anders. Urlauber müssen bei der Einreise einen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist oder einen Genesenennachweis. Das gilt auch für Kinder ab fünf Jahren. Erwachsene wiederum können auch ein Impfzertifikat mitbringen. Das gilt allerdings erst 14 Tage nach der vollständigen Impfung. Außerdem wird bei der Ankunft in Griechenland ein Covid-Schnelltest gemacht. Fällt dieser positiv aus, muss man für 14 Tage in Quarantäne. Und alle Einreisenden müssen sich vorab verpflichtend registrieren.

Auch bei der Einreise nach Österreich bestimmte Regeln. Stichwort: 3G: getestet, genesen oder geimpft muss man sein, dann ist bei der Einreise aus Ländern mit geringem Infektionsrisiko keine Quarantäne notwendig. Kroatien allerdings zählt weiterhin zu den Risikostaaten. Detaillierte Informationen dazu gibt es auf oesterreich.gv.at

Trend zur Pauschalreise

Pauschalreisen werden heuer besonders empfohlen, weil gewisse Risiken minimiert werden. Das sei aber auch vor Corona schon so gewesen, sagt die Salzburger Sprecherin der Reisebüros Petra Stranger. Sie rät Urlaubern – besonders in diesem Jahr, eine Reiseversicherung abzuschließen: „Hier wird auch nicht unterschieden, ob Sie vor der Reise an Corona erkranken oder während der Reise. Das wird von der Reiseversicherung übernommen. Einen Unterschied gibt es allerdings darin, ob das Land, in welches Sie reisen, eine Reisewarnstufe eins bis vier hat. Denn das ist abgedeckt bei den gängigen Reiseversicherern. Sollte es ein Land mit der Reisewarnstufe fünf oder sechs sein, so muss es immer gesondert betrachtet werden.“ So ein erhöhtes Sicherheitsrisiko werde von Versicherungen separat bewertet und kostet extra.

Was, wenn man im Urlaub an CoV erkrankt?

Die Arbeiterkammer rechnet in den kommenden Wochen so wie im Vorjahr mit Dutzenden Anfragen von Urlaubern – etwa was das Thema Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall betrifft. Hier gilt ganz klar: Wenn man im Urlaub an Covid erkrankt oder als Kontaktperson in Quarantäne muss, dann sei das ganz normal ein Dienstverhinderungsgrund, sagt AK-Arbeitsrechtsexperte Heimo Typplt, und das Entgelt werde fortgezahlt. Ausnahme: Man habe sich grob fahrlässig verhalten und gegen die jeweiligen Corona-Auflagen im Urlaubsland verstoßen. Das müsse aber der Arbeitgeber beweisen.