Gericht

Eigener Staatsanwalt gegen Raser geplant

Bis Ende des Jahres soll es rechtlich möglich sein Rasern das Auto abzunehmen. Vorbild dafür ist das Berliner Modell. Dort ist ein Staatsanwalt nur für Raserdelikte zuständig und es gibt auch einen eigenen Straftatbestand gegen illegale Straßenrennen.

Seit nunmehr vier Jahren gibt es im deutschen Strafgesetzbuch den Straftatbestand „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“. Dadurch droht jedem der ein illegales Straßenrennen ausrichtet oder daran teilnimmt eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren – werden Menschen gefährdet, dann auch bis zu zehn Jahren. Dieser Paragraf des Strafgesetzbuches soll letztlich auch die Basis für die Fahrzeugabnahme werden. Konkret werden die Fahrzeuge nämlich, teils wochenlang, zur Beweissicherung im Strafverfahren beschlagnahmt.

Und genau das wünschte sich Verkehrslandesrat Stefan Schnöll am Dienstag auch für Österreich: „Da braucht man das Rad glaube ich nicht neu erfinden. Man kann sich die Dinge abschauen die dort funktionieren. Letztlich muss es einfach in der Handhabe sein. Wir wollen vor allem wenn es um die Autoabnahme geht, dass das die Verantwortlichen schnell und effizient umsetzen können,“ so Schnöll.

Umsetzen soll das künftig ein eigener Staatsanwalt nach Berliner Vorbild der sich nur um Raserdelikte und illegale Straßenrennen kümmert. Zuständig für die Umsetzung all dieser Pläne ist letztlich der Bund, weshalb auch Ministerin Karoline Edstadler (ÖVP) bei den Gesprächen am Dienstag in Berlin dabei ist.