Salzburger Volksliedchor
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Politik

Blasmusik, Chöre etc. erkämpfen neue Freiheit

Vereine aus Volkskultur und Blasmusik, Chöre, Laientheater und andere Institutionen dürfen ab 19. Mai wieder proben. Das hat das Land Salzburg nach Protesten aus der Bevölkerung am Dienstagvormittag mitgeteilt. Ursprünglich sollten diese Vereine laut Regierungspolitikern von ÖVP und Grünen in Wien von den Öffnungsschritten ausgenommen bleiben.

Auf diesen Druck und Widerstand aus der Bevölkerung hin will man nun auch in diesen Bereichen wieder einiges zulassen – noch immer mit Auflagen und Einschränkungen. Der Weg dorthin sei mühsam gewesen, sagt Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP). Es habe heftige Diskussionen gegeben: „Das hat uns noch bis Montagvormittag beschäftigt. Im Entwurf von Sonntagabend aus Wien war das noch nicht drinnen.“

Sendungshinweis:
Radio Salzburg Mittagszeit, Ihr Radio zum Mitreden, 12.05.2021, ab 13.00 Uhr

Pro Person mindestens 20 Quadratmeter

Nun steht fest, dass die Volkskultur-Vereine bei den CoV-Regeln den Sportvereinen gleichgestellt werde. Das bedeutet, dass nur Personen mit negativem Test, einer überstandenen Infektion oder einer Impfung zu Proben kommen dürfen. Auch Abstände müssten eingehalten werden, sagt Haslauer: „Für eine Person müssen 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Mehr dürfen in die Räume nicht hinein.“

Je nach Raumangebot in Vereinsheimen oder Probenlokalen bedeute diese Regel mehr oder weniger große Einschränkungen. Haslauer sagt, wichtig sei, dass nun ein Anfang gemacht sei.

Auch Aufführungen der Vereine sind möglich. Hier gelten die Regeln für alle Veranstaltungen: Testpflicht für die Besucher und zugewiesene Plätze bei mehr als 50 Teilnehmern.