Maturanten müssen derzeit noch bangen, wie ihre Reifeprüfungen abgehalten werden und was im Falle einer Quarantäne oder Kontaktbeschränkung gilt. Anders ist die Situation für angehende Absolventen der Landwirtschaftsschulen: hier schafft das Land klare Verhältnisse. Sind Schüler etwa in Quarantäne oder coronabedingt verkehrsbeschränkt ist künftig sogar das vollständig digitale Verfassen einer Abschlussarbeit erlaubt.
Leistungen aus letztem Schuljahr werden berücksichtigt
Auch die mündliche Präsentation dieser Arbeit muss nicht im selben Raum mit der Prüfungskommission stattfinden, sondern darf über eine Videoschaltung erfolgen und kann – im Extremfall – sogar ganz erlassen werden. Zur Benotung der Absolventen von Landwirtschaftsschulen in Salzburg dürfen künftig auch Leistungen aus dem letzten Schuljahr herangezogen werden. Die geänderte Verordnung tritt bereits am Donnerstag in Kraft. Weil Landwirtschaftsschulen Landessache sind, braucht es dazu nämlich keine Beschlüsse des Ministeriums oder der Bundesregierung.