Die Familie hatte vier Saisonkarten für den Winter 2019/2020 gekauft und dafür insgesamt knapp 1.800 Euro bezahlt. Wegen der Cov-Lockdowns mussten die Lifte bereits am 16. März 2020 ihren Betrieb einstellen.
Familie bekommt ein Viertel des Kaufpreises zurück
Das Bezirksgericht St. Johann im Pongau sprach der Familie eine Bonuszahlung zu, und zwar in exakt der Höhe, um die sich die Gültigkeit der Skitickets verringert hat. Dabei geht es um 49 Tage, das entspricht 24 Prozent der Kartenpreise. Nachdem die Familie das Ski-Angebot nicht mehr in Anspruch nehmen konnte, erlösche auch die Zahlungspflicht, so die Begründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Verein für Konsumenteninformation führt derzeit einige dieser Musterprozesse. Sollten die Liftbetreiber die anteiligen Kosten auch weiterhin nicht zurückerstatten, dann werde man bis zum Obersten Gerichtshof gehen, betonte Beate Gelbmann, die Leiterin der Abteilung Klagen beim Verein für Konsumenteninformation.