Polizeiauto mit Polizist bei Nacht
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Chronik

„Corona-Partys“: Bis zu drei Jahre Haft

Partys auf welchen sich Menschen gegenseitig absichtlich mit dem Coronavirus infizieren, können schwere strafrechtliche Konsequenzen haben. Zuletzt gab es häufiger Meldungen solcher Veranstaltungen, offenbar mit dem Ziel nach der Infektion als immun zu gelten, um etwa ungehindert reisen zu können.

Es soll vor allem unter Jugendlichen als zweifelhafter „Trend“ gelten, sich auf Partys gegenseitig absichtlich mit dem Coronavirus zu infizieren um daraufhin als immun zu gelten. Die Leiterin der Salzburger Staatsanwaltschaft Barbara Fischer, warnt aber eindringlich vor einem derartigen Verhalten: „Das ist strafbar und hat Konsequenzen. Konkret wird das mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft“.

Vergleichbar sei das etwa mit dem Missachten einer Quarantäne, sagt Fischer: „Wenn jemand beispielsweise trotz positivem Corona-Bescheid Einkaufen geht oder trotzdem Freunde besucht“. Vor allem wenn auch noch im Vorfeld dazu aufgerufen wird, sich vorsätzlich zu infizieren, sei das ein schwerwiegendes Delikt.

Beide Personen machen sich strafbar

Zudem sind bei derartigen Aktionen alle Beteiligten strafrechtlich zu belangen. Derjenige der andere ansteckt ebenso, wie die Person, die infiziert werden soll, sagt Fischer: „Denn derjenige der sich bewusst infizieren will, will ja in der Regel auch weitere Personen anstecken.“