Rettungswagen Polizei in Elsbethen
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Chronik

Nach Messerangriff: 32-Jähriger „unzurechnungsfähig“

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat gegen einen 32-Jährigen einen Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beim Landesgericht Salzburg eingebracht. Der Betroffene soll seinen 63-jährigen Onkel im Dezember 2020 mit einem Messer schwer verletzt haben.

Am 4. Dezember 2020 war es in einem Zweifamilienhaus in Elsbethen (Flachgau) zu der Bluttat gekommen. Laut Staatsanwaltschaft soll der 32-Jährige dabei seinem Onkel mehrmals mit einem Messer in den Rücken gestochen haben. Dabei wurde auch die Lunge des Mannes verletzt.

Substanzenmissbrauch im Spiel

Laut einem Gutachten war der 32-Jährige aufgrund einer organischen Erkrankung in Verbindung mit Substanzenmissbrauch zur Tatzeit nicht zurechnungsfähig. Bei dem damals verwendeten Messer handelte es sich um ein 22 Zentimeter langes Klappmesser, die Klingenlänge betrug acht Zentimeter. „Der Onkel musste operativ versorgt worden“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg am Montag auf APA-Anfrage.

Den Ermittlungen zufolge soll sich der Neffe an jenem 4. Dezember am frühen Abend vom ersten Stock in das Erdgeschoß zur dort befindlichen Wohnung seines Onkels begeben haben. Nachdem der 63-Jährige die Wohnungstüre geöffnet hatte, soll der 32-Jährige seinen Angehörigen attackiert haben. Sowohl der Onkel als auch der Neffe waren zunächst nicht vernehmungsfähig.