Der Landesschulsprecher in Salzburg für die allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS), Frederik von Maldeghem, sieht die wichtigsten Forderungen der Schüler erfüllt. „Ich freue mich, dass die Forderungen der Schülerinnen und Schüler und der Landesschülervertretung durchgekommen ist und wir wahrgenommen wurden. Aus meiner Sicht ist das die beste und auch fairste Lösung für die Schüler in diesen Zeiten.“
Treten die Schüler nicht zur mündlichen Prüfung an, erhalten sie für den jeweiligen Gegenstand im Maturazeugnis die Note des Jahreszeugnisses.
Schriftliche Matura: Erleichterungen wie im Vorjahr
Bei der schriftlichen Matura bleiben die bekannten Erleichterungen aus dem Vorjahr: So wird etwa die Arbeitszeit wie schon im Vorjahr um eine Stunde verlängert. Erreichen die Schüler mindestens 30 Prozent der Punkte, wird die Note des Jahreszeugnisses bei der Ermittlung der Maturanote einbezogen. Die schriftliche Matura beginnt am 20. Mai, die mündlichen Prüfungen folgen ab dem 07. Juni.
Schriftlich: Nur drei Fächer, Viertes ist freiwillig
Für Mathematik an der AHS gilt der bereits zu Schuljahresbeginn bekanntgegebene neue Notenschlüssel, bei dem die schwierigeren, textlastigen Aufgaben reduziert wurden. Einzige Änderung bei der heurigen schriftlichen Matura ist die Regelung, dass alle Schüler, die die Variante mit vier schriftlichen Maturaprüfungen gewählt haben, nur drei Fächer absolvieren müssen – dabei vorgesehen sind Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache, das vierte Fach ist freiwillig.
Elternvertreter hätten auf Jahresnote aus siebter und achter Klasse gehofft
Der Elternvertreter für AHS und BHS in Salzburg Helmuth Schütz hätte hier aber auf Änderungen gehofft. „Auch bei der schriftlichen Matura kommt ein Fach weniger, man muss aber bedenken, dass die Schüler, die heuer zur Matura antreten, bereits mehr als ein Jahr von den Einschränkungen der Epidemie im Unterricht betroffen sind, deshalb hätten wir uns gewünscht, dass auch hier das gleiche Format kommt. Bei der Errechnung der Jahresnote hätten wir gefordert, dass auch die Note der siebten Klasse miteinbezogen wird, weil die achte Klasse ein Ausnahmejahr war. Dieses Schuljahr ist zur Verifizierung nicht so geeignet, besser wäre ein Durchschnittswert aus siebter und achter Klasse.“