Ordination PVZ St. Pölten
ORF/Novak
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Chronik

Trotz CoV ordiniert: Arzt droht Berufsverbot

Jener festgenommene Zahnarzt, der trotz Covid-Infektion ordiniert haben soll und seit Donnerstag in Untersuchungshaft sitzt, könnte ein Berufsverbot erhalten. Laut Zahnärztegesetz kann der Landeshauptmann ein derartiges Verbot aussprechen.

Paragraph 46 des Zahnärztegesetzes besagt sinngemäß unter anderem: Der Landeshauptmann könne Angehörigen des zahnärztlichen Berufs, gegen die ein Strafverfahren wegen grober Verfehlungen eingeleitet wurde, die Berufsausübung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens untersagen, wenn das öffentliche Wohl dies erfordert und Gefahr im Verzug sei. Diese Gefahr hat das Landesgericht bei Verhängung der Untersuchungshaft bestätigt.

Noch sei aber kein Akt bzw. Schriftstück eingelangt, heißt es dazu aus dem Büro von Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP). Das Landesgericht betont aber auch, dass nach wie vor die Unschuldsvermutung gelte.

ÖGK will Vertrag kündigen und Stelle rasch nachbesetzen

Unabhängig davon werde die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) dem Gasteiner Zahnarzt schnellstmöglich den Kassenvertrag kündigen, sagt ÖGK-Obmann Andreas Huss. „Mir ist wichtig, dass die Versorgung aufrecht erhalten und die Stelle so bald wie möglich nachbesetzt wird. Wir haben entsprechende Maßnahmen bereits eingeleitet.“

Bei dem Zahnarzt handle es sich offenbar um einen besonderen Fall eines Corona-Leugners, der nicht zur Kenntnis nehme, dass es diese Krankheit gebe und sie gefährlich sei, ergänzt Huss. „Er gibt seinen Patienten zum Beispiel die Hand und verlangt auch, dass sie ihm ebenfalls die Hand geben. Wenn sie das nicht tun, dann behandelt er sie nicht. Er behandelt auch ohne Schutzausrüstung und ohne Schutzmaske. Und von solchen Medizinern möchten wir unsere Versicherten nicht mehr behandelt wissen.“

Arzt muss mindestens zwei Wochen in U-Haft bleiben

Zumindest zwei Wochen muss der Zahnarzt in Untersuchungshaft bleiben, dann muss neu entschieden werden.