Am Freitag, 05. Februar 2021, wurde im Rahmen der PK „Erweiterung des Wiener Testangebots“ ein PCR-Selbsttest mittels Gurgelmethode vorgestellt. Im Bild: Mit einem Laptop wird der Gurgeltest registriert. –
APA / Georg Hochmuth
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Politik

Justiz untersucht Datenleck auf CoV-Test-Website

Nach dem Datenleck auf der Anmeldeplattform des Roten Kreuzes für CoV-Tests in Salzburg untersucht nun die Justiz die Affäre. Wer hinter den illegalen Downloads der Daten von bis zu 2.401 Personen steckt, das ist offen. Es geht um die Website „salzburg-testet.at“

Es steht auch nicht fest, wie viele und welche Benutzer der Internetseite „salzburg-testet.at“ tatsächlich betroffen waren.

„Wir haben den Vorfall, wie gesetzlich vorgeschrieben, bei der Datenschutzbehörde gemeldet. Diese hat nun ihr Verfahren abgeschlossen und wird in den nächsten Tagen eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft einbringen“, sagte ein Sprecher des Landes auf Anfrage der APA.

5.000 Downloads registriert

Bei der Österreichischen Datenschutzbehörde bestätigte man am Freitag lediglich, dass Verfahren im Laufen seien. Potenziell als Geschädigte infrage kommen alle jene Menschen, die sich zwischen 14. Jänner, 22.20 Uhr, und 15. Jänner, 21.00 Uhr, für einen Schnelltest registriert haben. Insgesamt wurden in dem Zeitraum rund 5.000 Downloads verzeichnet. Etliche Datensätze dürfen aber zwei oder mehrfach heruntergeladen worden sein. Unter die Zahl fallen auch jene Downloads, die jeder registrierte Nutzer für seine eigenen Daten hat vornehmen können. Mit der Abwicklung der Anmeldung und der Tests hatte das Land Salzburg das Rote Kreuz beauftragt.

Arbeiterkammer unterstützt Betroffene

Bei der Arbeiterkammer Salzburg haben sich unterdessen drei Betroffene gemeldet. „Sie waren verunsichert und wollten wissen, was passieren kann und welche Möglichkeiten sie rechtlich haben“, sagt Claudia Bohl von der AK-Konsumentenschutzabteilung. Mögliche Opfer des Datenlecks hätten sich aber auch direkt an die Datenschutzbehörde wenden können.

Bohl empfahl Betroffenen darauf zu achten, ob ihre Daten möglicherweise missbräuchlich verwendet werden. „Das kann im Extremfall bis zu Bestellungen im Internet führen. Das Risiko ist hier aber wegen bestehender Sicherheitsnetze äußerst gering. Junk-oder Phishing-Mails oder -SMS wären aber möglich.“ Sollte materieller Schaden entstehen, könne man diesen auf dem Zivilrechtsweg geltend machen, heißt es: „Die Datenschutzgrundverordnung sieht auch Schadenersatz bei immateriellem Schaden vor“, erklärte Bohl – etwa wenn Würde oder Ehre einer Person verletzt werden. In diesem Fall müssen – so legen es erste Urteile nahe – die psychischen Folgen aber schon erheblich sein, um Geld zu erhalten.

Landesbehörden weisen Kritik zurück

Neben Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail-Adresse war bei dem Datenleck – wenn sie denn angegeben wurde – auch die Sozialversicherungsnummer betroffen. Dass sensible Gesundheitsdaten an Dritte gehen könnten, glaubt Pohl aber nicht. Auch beim Land Salzburg sieht man hier keine Gefahr. „Auf der Sozialversicherungskarte werden unter der Nummer zwar Identitätsdaten, aber keine Gesundheitsdaten gesammelt“, sagte der Sprecher des Landes.

Heftige Kritik, wonach man nach Bekanntwerden des Lecks zu spät gehandelt habe, weist man beim Land Salzburg zurück. Das Rote Kreuz sei um 11.00 Uhr über das Problem informiert worden und habe sofort das für die Anmelde-Software verantwortliche Unternehmen mit einer Analyse beauftragt. Bereits am Nachmittag sei damit begonnen worden, die Lücke zu schließen. Die Programmierung sei dann am Abend abgeschlossen gewesen.