Grenzkontrollen der deutschen Bundespolizei an der Grenze zwischen Österreich und Deutschland
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Chronik

Verschärfte Einreise-Bestimmungen

Ab Mittwoch, 10. Februar, kommen neue Einschränkungen auf die Salzburger zu. Für Pendler gilt dann eine wöchentliche Testpflicht, allerdings nicht für jene Durchzugspendler, die beispielsweise vom Pinzgau über das kleine Deutsche Eck nach Salzburg in die Arbeit fahren.

Auf Pendler und Schüler, die regelmäßig von Salzburg nach Bayern und zurück reisen, kommen ab Mittwoch neue Bestimmungen zu:

  • Registrierung mittels Online-Formular einmal wöchentlich
  • Nachweis eines negativen PCR- oder Antigentests einmal pro Woche
  • Testpflicht ab dem 11. Lebensjahr
  • Keine Quarantänepflicht
  • Bei Änderung des Testergebnisses neue Registrierung erforderlich
  • Durchreise (zum Beispiel kleines Deutsches Eck) ohne Test und ohne Registrierung möglich

Österreichisches Testergebnis wird akzeptiert

Bisher musste bei der Einreise ein negativer Corona-Status mit einem ärztlichen Attest bestätigt werden. Ab morgen gilt ein in Österreich ausgestelltes Testergebnis, auch wenn es im Rahmen betrieblicher Screenings erstellt wurde. Dieses muss folgende Informationen beinhalten: Vor- und Nachname der getesteten Person, Geburtsdatum, Datum und Uhrzeit der Probennahme, Ergebnis, Unterschrift der durchführenden Person und Stempel der Institution oder Bar- beziehungsweise QR-Code. Heimtests oder jene zur Selbstanwendung gelten nicht als Nachweis für die Einreise.

Registrierung für Einreise online

Die Registrierung, auch für Pendler, erfolgt mittels Pre-Travel-Clearance mit einem Online-Formular und ist eine Woche gültig. Die Registrierung ist für eine Woche gültig, sofern sich die Angaben zu Wohn- oder Aufenthaltsadresse, Abreisestaat oder -gebiet, Aufenthalt während der letzten zehn Tage vor der Einreise, Kontaktdaten und Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses nicht ändern. Bei einem neuen ärztlichen Zeugnis oder Testergebnis ist auch das Online-Formular neu auszufüllen. Ausnahmsweise können auch die neuen Formulare in Papierform vorgelegt werden.

Durchfahrt durch kleines Deutsches Eck ausgenommen

Ausgenommen von der Test- und Registrierungspflicht sind Durchfahrtspendler, die beispielsweise vom Pinzgau über das kleine Deutsche Eck in die Stadt Salzburg oder nach Tirol fahren. Ein Zwischenstopp in Deutschland ist allerdings nicht gestattet.

Familienbesuche ohne Quarantäne möglich

Keine Quarantänepflicht gilt beim Grenzübertritt bei Familienbesuchen. Eltern, Großeltern, Kinder sowie Lebenspartner können in Deutschland für maximal 72 Stunden besucht werden. Die Rückreise nach Österreich ist ohne Quarantäneverpflichtung möglich, wenn der Besuch mindestens monatlich zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners erfolgt. Ein negatives Testergebnis sowie die Registrierung sind auch hier Pflicht.

Kein „kleiner Grenzverkehr“

Die Einreise nach Bayern ist möglich, es sind jedoch die Bestimmungen der Einreise-Quarantäneverordnung zu beachten: Einreise-Check für Bayern. Der "kleine Grenzverkehr“ mit einer Rückreise am selben Tag ist nicht möglich. Davon ausgenommen sind Pendler, Durchreisende ohne Halt und Familienbesuche wie oben angeführt. Achtung: Bei der Einreise nach Bayern kann sich auch bei den angeführten Ausnahmen eine Testverpflichtung ergeben.

Umfangreiche Testmöglichkeiten

Das Land Salzburg stellt in Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz im gesamten Bundesland kostenlose Testmöglichkeiten zur Verfügung, speziell für Pendler wurde in Lofer erweitert. Sie können sich dort am Dienstag und Freitag zwischen 9 und 17 Uhr kostenlos testen lassen. Auch die Teststationen im Messezentrum, in Oberalm und Hallein wurden dafür ausgebaut. Insgesamt gibt es Kapazität für 120.000 Tests pro Woche. Dazu kommen noch Angebote in Betrieben und in zahlreichen Apotheken im Land.

Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise

Grundsätzlich ist jeder, der aus dem Ausland nach Österreich einreist, verpflichtet, ein negatives PCR- oder Antigentest-Ergebnis vorzulegen und sich für zehn Tage nach Einreise in Quarantäne zu begeben, sofern er sich in den zehn Tagen davor in einem Land aufgehalten hat, das nicht auf der Liste genannt ist. Liegt bei Einreise kein Testergebnis oder ärztliches Attest vor, kann dieses innerhalb von 24 Stunden nachgeholt werden. Aus der Quarantäne kann man sich frühestens nach fünf Tagen freitesten.

Kritik von Arbeiterkammer und NEOS

Durch die generell verschärften Kontrollen ist es in den vergangen Tagen schon zu längeren Wartezeiten an der Grenze gekommen. Die Arbeiterkammer kritisiert, dass Pendler jetzt noch länger im Stau stehen könnten. Wichtig sei das die Pendler wirklich immer eine Tesbestätigung mit sich führen, sagt Arbeiterkammer Präsident Peter Eder: „Hier ist einfach sehr, mit Vorsicht umzugehen, weil eine nicht erfolgte Testung und die Rückweisung an der Grenze, natürlich auch Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben. Es geht ja hier um die Entgeltzahlung und es geht um die Arbeitspflicht. Wenn man ohne Test nicht rüber kann, dann gibt es natürlich das Problem, das die Arbeitspflicht verletzt wird.“ Kritik zu den neuen Einreiseregeln kommt auch von den NEOS. Demnach sei die Verordnung viel zu überraschend gekommen und auf Regeln für bereits genesene Personen vergessen worden.