Wolkenstimmung über dem renovierten Salzburger Landesgericht am Kajetanerplatz
ORF.at/Georg Hummer
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Gericht

Chef soll Arbeiterin vergewaltigt haben: Acht Jahre Haft

Ein Salzburger ist Mittwoch wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung zu acht Jahren unbedingter Haft verurteilt worden – nicht rechtskräftig. Der 55-Jährige soll als Chef eine Fabriksarbeiterin zwei Mal vergewaltigt haben. Er weist die Vorwürfe vehement zurück.

Zudem soll der Verdächtige die Frau mehrmals sexuell bedrängt und genötigt haben. Der Schöffensenat sprach dem Opfer 15.000 Euro Teilschmerzensgeld zu.

Weshalb das Urteil nicht rechtskräftig ist, das ist noch nicht bekannt. Laut Staatsanwaltschaft wurden die Taten zwischen 2015 und 2018 begangen. Die Frau leide seitdem an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Sie habe sich wegen der sexuellen Übergriffe das Leben nehmen wollen.

Beschuldigter bestritt Vorwürfe vehement

„Ich bin nicht schuldig“, sagte der Angeklagte zur vorsitzenden Richterin: „Ich habe kein Verhältnis mit ihr gehabt. Mit keiner Frau dort.“ Seit Prozessbeginn am Montag beteuerte der Mann immer wieder, er sei unschuldig. Dass ihn die ehemalige Kollegin belaste, beruhe möglicherweise auf einem Komplott mit dem Betriebsrat, sagte der Salzburger. Er bestritt vehement die gegen ihn erhobenen Vorwürfe.

„Er hat sie unter Druck gesetzt“

Laut Staatsanwältin soll der unmittelbare Vorgesetzte die Frau am Arbeitsplatz unter Druck gesetzt haben, um sie gefügig zu machen. Er habe ihr gedroht, ihr schwerere Arbeiten aufzutragen, falls sie seinen Befehlen nicht gehorche und sie sexuell nicht gefügig sei. Das Arbeitsverhältnis zwischen den beiden Kollegen sei zunächst gut gewesen. Ab dem Jahr 2015 habe der Mann seiner untergebenen Mitarbeiterin gegenüber zunächst anzügliche Bemerkungen gemacht, sie dann sexuell genötigt und an ihr dem Beischlaf ähnliche Handlungen ausgeübt.

„Zusammenbruch nach Übergriffen“

Im Jahr 2016 habe das mutmaßliche Opfer einen Zusammenbruch erlitten und musste in einer Klinik stationär behandelt werden. Als sie im Frühjahr 2016 wieder in den Betrieb zurückkehrte, habe sie der 55-Jährige laut Anklageschrift wieder mit sexistischen Bemerkungen belästigt und ihr den Verlust des Arbeitsplatzes angedroht, falls sie die Vorfälle ausplaudern würde. Erneut sei es mehrmals zu sexuellen Übergriffen gekommen.

Beschuldigter wurde 2018 entlassen

Aus Angst vor firmeninternen Konsequenzen erstattete die Frau keine Anzeige. Laut Staatsanwältin soll sich die verheiratete Frau und Mutter von zwei Kindern im Sommer versucht haben, das Leben zu nehmen. Schließlich habe sie das Gewaltschutzzentrum, den Betriebsleiter der Firma und auch den Geschäftsführer informiert. Der Beschuldigte wurde daraufhin im August 2018 entlassen.

Angeklagter beteuert seine Unschuld

Der 55-Jährige beteuerte vor dem Schöffengericht seine Unschuld und bestritt die Vorwürfe der Vergewaltigung, sexuellen Nötigung und Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. „Mein Verhältnis zu ihr war normal“, betonte er. Es stimme, dass er für die Arbeits- und Urlaubseinteilung zuständig und die Frau ihm direkt unterstellt gewesen sei. Der Salzburger vermutet hinter den schweren Vorwürfen einen Komplott des Betriebsrates.

Nur ein einziges Mal habe er ihr in einer WhatsApp-Nachricht eine anzügliche Bemerkung geschickt, nachdem er unaufgefordert von ihr Nacktbilder erhalten habe. Man könne nicht nachweisen, dass er der Absender von dem Chatverlauf sei, von dem die Frau einen Screenshot gemacht habe, rechtfertigte er sich.

Verteidiger: „Frau mit Persönlichkeitsstörung“

Eine neuro-psychiatrische Gutachterin attestierte dem mutmaßlichen Opfer eine psychische Störung. Der Verteidiger des Angeklagten erklärte am Montag, dass die Frau schon vor dem angeklagten Zeitraum eine Persönlichkeitsstörung gehabt habe. Die Ursache sei nicht auf den Angeklagten zurückzuführen.