Railjet am Bahnhof
ÖBB/Wegscheider
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VERKEHR

ÖBB reduzieren Angebot auf Westbahnstrecke

Ab 8. Februar halbieren die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) das Angebot an Zugverbindungen zwischen Wien und Salzburg. Die ÖBB begründen diesen Schritt mit der schwachen Auslastung. Am Sonntag läuft außerdem die Notvergabe aus, die die ÖBB in der Pandemie verpflichtet hat, den Bahnverkehr aufrecht zu erhalten.

Mittels Notvergabe hat die Regierung die ÖBB und die Westbahn verpflichtet, den Bahnverkehr auf der Westbahnstrecke zwischen Salzburg und Wien auch im Lockdown sicherzustellen. Seit dem Lockdown im November förderte das Klimaschutzministerium den Bahnverkehr mit 45 Millionen Euro. Diese Notvergabe läuft am Sonntag aus. Eine Verlängerung ist noch nicht erfolgt.

Halb so viele Züge fahren zwischen Salzburg und Wien

Mit dem Auslaufen dieser Notvergabe am Sonntag werden die ÖBB ihr Verbindungsangebot zwischen Wien und Salzburg schrittweise um bis zu 50 Prozent reduzieren. Die ÖBB könnten ihr bisheriges Verkehrsangebot aufgrund der schwachen Auslastung nicht weiter aufrechterhalten, heißt es in einer Aussendung der Bundesbahnen. Die derzeitige Auslastung liege bei 30 Prozent.

Auch die privaten Westbahn wird weniger Züge anbieten. Eine Westbahn-Sprecherin befürchtet, dass weniger Züge ein größeres Gesundheitsrisiko für Bahnreisende und Zugpersonal bedeuten. Denn eigentlich rechnet das Unternehmen wieder mit mehr Pendlern und Schüler, weil am Montag der Lockdown gelockert wird.

Die Arbeiterkammer und auch die Gewerkschaft vida warnen vor möglichen Ansteckungen in den Zügen und fordern eine Verlängerung des staatlich gestützten Notbetriebs. Aus den betroffenen Bundesländern traten der Salzburger Verkehrssprecher der Grünen Josef Scheinast und Oberösterreichs Grüner Landesrat Stefan Kaineder für die weitere Unterstützung ein.

Wer kann den Notbetrieb verlängern?

Auch Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) fordert Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) auf, die Notvergabe zu verlängern. Laut Gewessler brauche es die Zustimmung des Finanzministeriums. Der zuständige Minister, Gernot Blümel, spielt den Ball dagegen wieder zurück. Er sieht die Zuständigkeit beim Verkehrsministerium.

Zugtickets nur im jeweiligen Bahnunternehmen gültig

Zusätzlich endet ab 8. Februar auch die gegenseitige Ticketanerkennung zwischen ÖBB und Westbahn. Somit sind dann in den Zügen der ÖBB nur mehr ÖBB-Tickets gültig, ein Westbahn-Ticket gilt nur in den gleichnamigen Zügen.