Gericht

Bagger-Angriff auf Passanten: Einweisung in Anstalt?

Ein Flachgauer, der die Belastung nach der Schließung seines Betriebes wegen der CoV-Krise offenbar nicht verkraftet und mit einem Bagger zwei Personen attackiert hat, soll bald vor Gericht stehen. Es geht um die mögliche Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher.

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat bei Gericht einen Antrag auf Einweisung des Mannes in eine Anstalt „für geistig abnorme, zurechnungsunfähige Rechtsbrecher“ gestellt, wie die genaue Bezeichnung in der Fachsprache heißt.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen den bisher unbescholtenen Familienvater wegen versuchten Mordes und der versuchten schweren Nötigung. Laut einem neuro-psychiatrischen Gerichtsgutachten litt der 47-Jährige zur Tatzeit aber an einer paranoiden Schizophrenie und war deshalb nicht zurechnungsfähig. In unbehandeltem Zustand sei damit zu rechnen, dass der Mann vergleichbare Handlungen begehen könnte. Deshalb sei der Antrag auf Einweisung in eine Anstalt beim Landesgericht Salzburg eingebracht worden, sagt Marcus Neher, Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Attacke mit Bagger auf Kleinbus

Zu dem Vorfall kam es am 28. März 2020 auf einer Gemeindestraße in Straßwalchen. Ermittlungen zufolge rammte der Firmenchef mit dem Bagger einen Kleinbus, in dem ein 38-jähriger Flachgauer und dessen neunjähriger Sohn saßen. Er schob den Kleinbus noch rund 50 Meter über eine Wiese. Der erschrockene Lenker und der Bub sprangen aus dem Wagen und rannten in Richtung Firmengelände. Der 47-Jährige fuhr ihnen nach, konnte sie aber nicht erwischen. Die zwei Verfolgten versteckten sich hinter einem Stapel aus Paletten. Sie blieben unverletzt. Schließlich schritt die zu Hilfe gerufene Polizei ein.

Anwalt: „Unterbringung bedingt nachsehen“

Der Unternehmer wurde zunächst auf der forensischen Sonderstation einer Klinik in Salzburg medizinisch behandelt und dann unter engmaschiger medizinischer Überwachung auf freien Fuß gesetzt. „Mein Mandant war nicht zurechnungsfähig und wollte niemanden verletzen“, sagte Verteidiger Franz Essl am Montag zur APA. „Er befand sich in einer akuten, wahnhaften Psychose, ist aber in der Zwischenzeit erfolgreich behandelt worden.“ Deshalb sei sein Mandant nicht in einer Anstalt unterzubringen, sondern die Unterbringung könne bedingt nachgesehen werden, so der Anwalt. Darüber muss nun ein Geschworenengericht entscheiden. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

Anwalt verweist auf Kfz-Gutachten

Zudem entlaste das kraftfahrzeugtechnische Gerichtsgutachten seinen Mandanten vom Vorwurf des Mordversuchs, erklärte der Verteidiger: „Wenn es von Zufälligkeiten abhängt, wie die Ladeschaufel gegen den Kleinbus gedrückt wird, ob und dass jemand schwer oder tödlich verletzt wird, dann liegt kein vorsätzlicher Angriff gegen das Leben vor.“

Anklagebehörde sieht „bedingten Vorsatz“

Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Dieses Gutachten aus dem Fachgebiet der Unfallanalyse dokumentiere durch die Art und Weise der Tatbegehung durchaus Lebensgefahr für Vater und Sohn, weil dadurch auch tödliche Verletzungen zu befürchten gewesen seien. „Aufgrund der Tatbegehung ist auf einen bedingten Vorsatz zu schließen“, sagt Neher.

Zehn Tage wegen CoV-Krise nicht geschlafen

Der Verteidiger hatte nach dem Vorfall erklärt, dass die akute Psychose seines Mandanten durch die gesetzliche Maßnahme zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie ausgelöst worden sei. Der Unternehmer habe der Psychiaterin geschildert, dass er vor der Tat aufgrund der Corona-Krise zehn Nächte nicht mehr geschlafen habe, weil er tagelang darüber nachdachte, wie es mit seinem Betrieb und seinen Mitarbeitern weitergehen solle.

Schließlich habe er sich für die Kurzarbeit entschieden, sei aber besorgt gewesen, dass sich die Mitarbeiter von ihm schlecht behandelt fühlen könnten. Auch habe ihn ein Streit mit seinem Vater, dem Firmengründer, belastet, weil er den Schranken zum Firmenareal geschlossen habe. Sein Vater sei aber nicht damit einverstanden gewesen.