Laut Austria Presse Agentur (APA) soll der 50-jährige Restaurantbetreiber in den Jahren von 2012 bis 2019 das Computer-Abrechnungssystem der GmbH manipuliert und dadurch Umsatz-, Einkommens- und Kapitalertragssteuer hinterzogen haben.
Angeklagter war voll geständig
Der Geschäftsführer war beim Prozess am Salzburger Landesgericht am Dienstag voll geständig. Er hatte den Schaden von 1,4 Millionen Euro, der zulasten der Finanz entstanden ist, bereits zur Gänze zurückgezahlt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, die Hälfte der verhängten Strafe wurde unbedingt ausgesprochen. Das Unternehmen wurde nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz ebenfalls zu einer teilbedingten Geldstrafe von 500.000 Euro verurteilt, 165.000 Euro davon wurden unbedingt verhängt.
Betreiber muss beide Strafanteile selbst bezahlen
Da der 50-Jährige auch alleiniger Gesellschafter der GmbH ist, wird er die beiden unbedingten Strafanteile in Höhe von 250.000 Euro und 165.000 Euro aus eigener Tasche bezahlen müssen.