Feuerwerk Silvester 2019 über der Stadt Salzburg
Franz Pritz
Franz Pritz
Politik

Silvester-Knallerei vielerorts verboten

Im dritten Lockdown nach Weihnachten sind Silvester-Feuerwerke heuer zwar nicht ausdrücklich verboten. Dennoch folgen immer mehr Salzburger Gemeinden dem Beispiel der Landeshauptstadt. Diese verbannt heuer private Raketen und Knallerei.

Keine Feuerwerke wird es heuer in Hallein, Saalfelden, Radstadt, Wals-Siezenheim, Neumarkt, Bürmoos, Oberndorf, Lamprechtshausen, Nußdorf, Göming, St. Georgen und vielen anderen Orten geben.

Auch St. Johann im Pongau genehmigt keine Privatfeuerwerke mehr. Die CoV-Krise sei aber nicht der entscheidende Grund, heißt es. Privatfeuerwerk wäre grundsätzlich immer verboten. Zu Silvester gab es bisher immer nur Ausnahmegenehmigungen für die Bevölkerung. Heuer ist in vielen Gemeinden auch damit Schluss.

Sechs Argumente in St. Johann

Die Stadtgemeinde der Pongauer Bezirksstadt hat eine Liste mit Begründungen veröffentlicht:

1. Der Lärm sei schlecht für Wildtiere, Kinder, Ältere, Kranke etc.

2. Die Feinstaub- und Schwermetallbelastung übersteige in der Silvesternacht kurzzeitig den Grenzwert um das Sechstausendfache. Das könne in der CoV-Krise keinesfalls förderlich sein.

3. Sehr viel Müll müsse jedes Jahr entsorgt werden. Viele weitere Tonnen würden unentdeckt in Wäldern und Wiesen liegen und Tiere gefährden.

4. Der Großteil der Feuerwerkskörper komme aus China, verschifft um die halbe Welt. Das sei eine große Energieverschwendung.

5. Allgemeines Gesundheitsrisiko: 200 Verletzte gebe es landesweit allein in dieser Nacht. Das könne man sich in der CoV-Krise auch ersparen.

6. In Österreich würden zehn Millionen Euro für Silvesterfeuerwerke verpulvert. Mit diesem Geld ließe sich viel Gutes tun, heißt es bei der Stadt St. Johann.

Zeller bieten Zeitfenster bis 1.00 Uhr

Noch ein Blick in die benachbarte Bezirkshauptstadt Zell am See: Dort soll es kein offizielles Verbot geben. Man bittet Bevölkerung und Gäste, auf private Knallerei zu verzichten. Wer es gar nicht aushält: Zwischen 22.00 und 1.00 Uhr gilt in Zell eine Ausnahmegenehmigung.