Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Der 45-Jährige war wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden – wegen Mängel in seinem Sicherheitskonzept.
Vor allem die Lichtmasten auf dem Festivalgelände hätten besser gesichert werden müssen, sagt die Staatsanwaltschaft. Auch der Sachverständige für die Statik der Bauten auf dem Festivalgelände betonte bei seiner Aussage, dass er empfohlen habe, den Umkreis der Lichtmasten abzusperren. Denn der Masten, der umstürzte, sei nur bis 60 Stundenkilometer Windgeschwindigkeit standfest gewesen.
Verteidiger: „Ursache war Naturgewalt“
Dennoch sei der Unfall nicht die Folge einer Fahrlässigkeit, sagt Georg Zechbauer, der Verteidiger des Sicherheitsmanagers: „Ursache des Unglücksfalles war eine Naturgewalt, die nicht vorhersehbar war. Mein Mandant war tief erschüttert über das Ereignis“.
Donnerstagnachmittag wurden noch Zeugen vernommen. Das Verfahren war bereits einmal eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft rollte es aber wieder auf
Sturm ging über Festivalgelände nieder
Im Juli 2015 stürzte während eines Sturms ein Lichtmast auf dem Festivalgelände um. Dabei tötete der Mast einen 23-jährigen Koppler, der zu Fuß zwischen den Zelten am Campingplatz unterwegs war. Zuvor hatte das Sicherheitspersonal noch versucht, den Platz wegen des Unwetters zu räumen – mehr dazu in Toter bei Electric Love Festival (salzburg.ORF.at; 12.7.2015). Der Veranstalter hatte damals das Alarmierungskonzept aktiviert, bei dem alle technischen Geräte und Zelte mit Ballast gesichert wurden. Trotzdem kam es zu dem tödlichen Unfall.
Richter stellte Verfahren noch vor Verhandlung ein
Die Staatsanwaltschaft klagte daraufhin den Sicherheitsbeauftragten wegen fahrlässiger Tötung an – der Mann hatte Sicherheitspläne und Notfallkonzept erstellt. Es hätte mehr Sicherheitspersonal bei den Türmen gebraucht, zudem sei der Sicherheitsradius rund um die Beleuchtungsmasten nicht eingehalten worden, so die Anklagebehörde. Doch der zuständige Richter entschied nach Prüfung der Vorwürfe und noch vor der Verhandlung, dass es kein strafbares Verhalten gebe und stellte das Verfahren ein.
Doch die Staatsanwaltschaft brachte Beschwerde ein. Es wurde entschieden, dass Schuld oder Unschuld nur in einem Verfahren geklärt werden könnten und nicht schon davor. Somit musste sich seit dem heurigen Frühjahr das Bezirksgericht Thalgau mit dem Fall befassen. Dem Festival-Sicherheitschef drohte bei einem Schuldspruch bis zu ein Jahr Haft.